Neuer Energieausweis ab Mai? Was bringt das GMG?
Die EU-Gebäuderichtlinie EPBD soll bis Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Ob und wie weit der Energieausweis davon betroffen sein wird, ist mangels eines Gesetzesentwurfs bisher nicht absehbar.
EPBD - der aktuelle Stand und Zeitplan
Die EU-Gebäuderichtlinie EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) wurde im April 2024 auf EU-Ebene verabschiedet mit dem Ziel, den Gebäudebestand in der EU bis 2050 klimaneutral zu machen. Die Umsetzung der Direktive in nationales Recht der Mitgliedsstaaten soll bis Mai 2026 erfolgen.
Seither ist wenig geschehen. Die Bundesregierung hat sich in Ihrem Koalitionsvertrag verständigt, "Spielräume bei der Umsetzung der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) [auszuschöpfen]“ und sich „für eine Verlängerung der Umsetzungsfristen“ einzusetzen.
Ein Koalitionsausschuss im Dezember 2025 hat bisher nur einen Zeitplan für das geplante „Gebäudemodernisierungsgesetz“ vorgestellt, das das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen soll. Nach diesem sollen sich die Fraktionen bis Ende Januar auf Eckpunkte der Gesetzesänderung verständigen und das Kabinett anschließend bis Ende Februar ein entsprechender Gesetzesentwurf vorlegen.
Werden alte Energieausweise ungültig?
Verbindliche Aussagen sind bisher nicht möglich, aber ausgehend von den bisherigen Gesetzesnovellen seit denen wir am Markt sind – der EnEV2009, der EnEV 2014 und dem GEG 2021 – werden alte Energieausweise nach wie vor zulässig bleiben (idR bis Ablauf der Gültigkeitsdauer von 10 Jahren). Lediglich neue Ausweise müssen dann auf Grundlage des Gebäudemodernisierungsgesetzes ausgestellt werden.
In der Vergangenheit kam es immer kurz vor dem jeweiligen Stichtag zu einem deutlichen Anstieg bei der Nachfrage nach „alten“ Energieausweisen. Ein Grund dafür könnte sein, dass die alten Energieausweise mit weniger strengen Ansprüchen an die Energieeffizienz einen besseren optischen Eindruck erweckten.
Was ist zu erwarten?
Konkrete Forderungen der EPBD im Hinblick auf den Energieausweis sind u.a.
- Änderung der Energieeffizienzklassen (Wegfall der Energieeffizienzklasse H)
- Einführung eines nationalen digitalen Gebäuderegisters mit dem Energieausweis
- Berücksichtigung der Lebenszyklusemissionen für Neubauten
- Energieberatungsangebote für Objekte mit einer Energieeffizienzklasse schlechter als „C“
Was sich darüber hinaus ändern könnte, ist erst absehbar, wenn mindestens ein Gesetzesentwurf vorliegt. Wir werden Sie natürlich auf dem Laufenden halten.
Weiterführende Quellen
Der Gesetzestext der EPBD -
https://energy.ec.europa.eu/topics/energy-efficiency/energy-performance-buildings/energy-performance-buildings-directive_en
Gutachten zum GEG und der EPBD im Auftrag der Bundesstelle für Energieeffizienz -
https://www.bfee-online.de/SharedDocs/Downloads/BfEE/DE/Effizienzpolitik/gutachten_zum_GEG_und_zur_EPBD.html


