Praxisbeispiel Vol. 2: Energiegewinne aus Solaranlage in Energieausweis angeben?
Entsprechende Anfragen kommen immer wieder, erstaunlicherweise nicht nur von Eigentümern, die eine solarthermische Anlage installiert haben, sondern auch von Hausbesitzern, die eine Photovoltaikanlage betreiben.
Entsprechende Anfragen kommen immer wieder, erstaunlicherweise nicht nur von Eigentümern, die eine solarthermische Anlage installiert haben sondern auch von Hausbesitzern, die eine Photovoltaikanlage betreiben. Immer wieder wird man hier mit dem Wunsch konfrontiert, die Energiegewinne (thermisch oder elektrisch) doch auch im Rahmen der Verbrauchserfassung (Verbrauchsausweis) im Energiepass zu berücksichtigen.
Folgende Anfrage soll hierfür einmal als Beispiel stehen, da ich sie mit dem Kunden sehr ausführlich diskutiert habe:
Ich erhielt dabei die Energiegewinne der PV-Anlage als Stromverbrauch mit negativem Vorzeichen eingetragen in der Verbrauchswerte-Tabelle…dazu den Hinweis des Kunden:
“Weiterhin erzeuge ich mit einer Photovoltaikanlage Energie…. Diese Werte habe ich mit negativem Vorzeichen eingetragen. Bitte berücksichtigen Sie diesen Energiegewinn.”
Die Antwort lautete darauf zunächst knapp:
“Energiegewinne über PV-Anlagen können im Energieausweis nicht berücksichtigt werden, da er (bei Wohngebäuden) nur den Heizenergiekennwert ausgibt. Die Angaben muss ich also entfernen.
Selbst bei einer thermischen Solaranlage wäre die Eingabe der Gewinne mit MINUS-Vorzeichen inkorrekt, da diese Gewinne ja direkt auf eine Verringerung der Verbräuche der konventionellen Heizung wirken, also schon inkludiert sind.”
Darauf erhielt ich diese Reaktion:
“Dass Sie die Werte meiner geliebten Solaranlage aus dem Heizenergiekennwert streichen wollen/muessen enttäuscht mich masslos!
Sachliche Argumente dazu :
Die Energiebilanz des Hauses ist entscheidend, wie Sie ja auch beschreiben, denn
der Ertrag einer thermischen Solaranlage ist ja ebenfalls direkt ueber den geringeren Energieverbrauch in der Energiebilanz enthalten. Genauso, jedoch indirekt, trägt eine Photovoltaikanlage zu der Energiebilanz bei!”
Die Antwort wiederum:
“Das ist nun wirklich kein böser Wille von mir, sondern eine formale Festlegung der ENEV. Für die PV-Anlage ist hier die Situation ganz eindeutig beschrieben. Der Elektroenergieverbrauch (auch eine Minderung dessen) ist nicht Bestandteil des Energieausweises für Wohngebäude.
Ich kann diese Festlegung auch nachvollziehen, da der Elektroenergiebedarf eines Hauses (bzw. versch. Haushalte) nun wirklich nichts mit den Gebäudeeigenschaften, sondern vielmehr mit Ausstattungsgrad der Wohneinheiten und dem Nutzererhalten zu tun hat.
Bei einer solarthermischen Anlage wäre das prinzipiell anders, da sie den größtenteils gebäudespezifischen Wärmebedarf mindert. Diese Minderung drückt sich aber auch schon in den realen Abrechnungsdaten aus und kann deshalb nicht noch einmal gesondert eingehen (denn dann würde sie sich doppelt niederschlagen).”
Zusammengefasst gilt also Folgendes:
Im Verbrauchsausweis können Energiegewinne aus Solaranlagen nicht separat berücksichtigt werden, da sie entweder in den (geminderten) Brennstofverbräuchen enthalten sind (Solarthermie) oder schlichtweg nicht in den Ausweis gehören (PV-Anlagen).
Beim bedarfsorientierten Energieausweis (Bedarfsausweis) sieht das etwas anders aus, hier fließen die theoretisch berechneten Gewinne aus Solaranlagen in die Berechnung ein und das wird im Ausweis auch sichtbar.
Ich machen Kunden mit Solaranlagen immer folgenden Vorschlag: Ich erstelle ein formloses Zusatzblatt zum Ausweis, in dem auf die Existenz einer Solaranlage (ggf. mit quantitativen Angaben) hingewiesen wird.