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GModG durchläuft Bundestag und Bundesrat. Änderungen zum Energieausweis ab Anfang 2027

GModG ist beschlossene Sache. Änderungen zum Energieausweis treten Anfang 2027 in Kraft.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz wurde heute von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Damit treten die von uns im Vorfeld aufgezeigten Änderungen beim Energieausweis voraussichtlich ab Anfang des nächsten Jahres in Kraft. Dazu gehören vor allem:

  • Verbrauchsausweise nur noch für reine Wohngebädue
  • Erhöhte Ansprüche an die Datengrundlage bei Verbrauchsausweisen
  • Ausweise für Nichtwohngebäude nur noch nach Bedarf
  • Zusätzliche Angaben im Energieausweise, Erweiterte Dokumentationspflichten
  • Energieeffizienzklassen für NWG-Ausweise

Da alte Energieausweise nach Ausstellung 10 Jahre lang gültig bleiben, empfehlen wir, vor Ablauf des Jahres noch neue Energieausweise zu beantragen, um zusätzlichen Aufwand, der ab 2027 zu erwarten ist, fürs Erste zu vermeiden.

Freitag, 10. Juli 2026
Von: M. Daubitz
Kategorie: Energieausweis, Gesetzlichkeiten