Unbegründete Panik: Viele Eigentümer haben nach wie vor Wahlfreiheit beim Energieausweis

Dienstag, 14. Oktober 2008

Die letzten Tage vor dem 1.10. haben gezeigt, dass viele Hauseigentümer noch immer nicht ausreichend informiert und schlichtweg verunsichert sind, wenn es um Einführungsfristen und die Wahlfreiheit zwischen den Ausweisarten geht.

Mehr als die Hälfte der Häuser, für die in den letzten Tagen noch schnell ein Verbrauchsausweis beantragt wurde, fallen auch nach dem 1.10. noch in die Wahlfreiheit. Daher möchte ich noch einmal kurz und knapp darstellen, für welche Gebäude auch zukünftig ein günstiger Verbrauchsausweis ausgestellt werden kann:

  • Gebäude die nach 1976 errichtet wurden oder
  • die über mehr als 4 Wohneinheiten verfügen

Aber auch für Gebäude, die weniger als 5 WE haben und vor 1977 gebaut wurden gibt es eine Ausnahme:

Wurde das Haus nach 1977 modernisiert und dabei auf das energetische Niveau gebracht, das zumindest der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 entspricht, dann besteht für das Gebäude weiterhin Wahlfreiheit.

Ich werde versuchen, in Kürze ein paar einfache Orientierungshilfen zu veröffentlichen, mit denen Eigentümer kurz einschätzen können, ob der Sanierungszustand ihres Hauses den Anforderungen genügt.