Verschärfte Anforderungen laut EnEV 2016
Mit dem 01. Januar 2016 sind wieder einige neue, verschärfte Bestimmungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten.
Ein Gerücht, dass sich seit Jahresanfang recht hartnäckig hält: Mit dem Inkrafttreten der EnEV 2016 seien verbrauchsbasierte Energieausweise nicht länger möglich. Dem kann klar widersprochen werden. Auch 2016 dürfen weiterhin verbrauchsbasierte Energieausweise mit einer Gültigkeit von 10 Jahren ausgestellt werden.
Den verbrauchsbasierten Energieausweis für Wohngebäude (69 Euro) und den verbrauchsbasierten Energieausweis für Nichtwohngebäude (79 Euro) können Sie über unsere simplen Online-Formulare bestellen.
Folgende Daten benötigen Sie dazu:
- Wohnfläche oder Nettogrundfläche (in m²)
- Wohneinheiten
- Leerstand (in %)
- Baujahr des Gebäudes
- Baujahr der Heizungsanlage
- Energieträger/Heizungssystem
- Energieverbrauch der letzten drei Jahre
Ob Ihr Gebäude für einen verbrauchsbasierten Energieausweis qualifiziert ist, erfahren Sie mit diesem kurzen Test.