Vorgaben des Energieausweises bei Sanierungsarbeiten einhalten

Mittwoch, 01. August 2012

Gerade in Zeiten steigender Gas- und Ölpreise entscheidet die Energieeffizienz einer Immobilie ebenso wie Lage oder Größe über deren Gegenwert.

Nicht müde werden Medien und die Deutsche Energie-Agentur (dena) darauf hinzuweisen, von Vermieter oder Verkäufer einer Immobilie in Anbahnung eines Vertrages sich gemäß der Energiesparverordnung (EnEV) den Energieausweis vorlegen zu lassen. Jene sind dazu verpflichtet, handeln ansonsten ordnungswidrig.

Wenn Sie naher Zukunft Haus verkaufen, oder dessen Gegenwert steigern wollen, sollten sie in Dach- oder Fassadendämmung investieren, falls diese unzureichend ist. Sie zahlt sich schon nach kürzester Zeit aus, denn die Energiepreise werden weiter steigen.

Entsprechend hoch ist die Nachfrage nach Dienstleistungen im Bereich energetischer Sanierungsmaßnahmen. Nach den Sanierungsarbeiten muss der Handwerksbetrieb bestätigen, dass die Anforderungen der EnEV für die jeweilige Baumaßnahme eingehalten wurden. Aber woran sind eigentlich Handwerker zu erkennen, die qualitativ hochwertige Arbeit leisten und die Einhaltung der Maßnahmen auch wirklich gewährleisten können?

Das Fachmagazin Maler.org hat genauer hingeschaut; die Ergebnisse wollen wir Ihnen nicht vorenthalten. Hier der Link: http://www.maler.org/richtig-daemmen-201214264