Energieausweis: Wahlfreiheit endet für viele Gebäude am 30.9.2008!
Am 30.9.2008 endet für Bestandsbauten, die vor 1977 (also vor Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung) errichtet wurden und weniger als 5 WE haben die Wahlfreiheit zwischen dem günstigen Verbrauchsausweis und dem aufwendigeren Bedarfsausweis.
Nach diesem Datum ist für alle betroffenen Gebäude nur noch die Ausstellung des bedarfsorientierten Ausweises möglich.
Ausgenommen sind Gebäude, die in der Zwischenzeit energetisch so saniert wurden, dass sie zumindest das Niveau der ersten WSchV erreichen (was im Einzelfall sicher schwer nachzuweisen ist).
Auch wenn ein Eigentümer im Moment weder Vermietung noch Verkauf plant, kann sich die Erstellung eines Verbrauchsausweises vor Ablauf der Wahlfreiheit lohnen, da die Ausweise natürlich uneingeschränkt 10 Jahre lang gültig sind und auch der im Falle einer im Verlauf der kommenden zehn Jahre durch Verkauf/Vermietung entstehenden Informationspflicht vollständig genüge tun.