- Kein Sanierungsbedarf! - Bescheinigung hilft beim Hausverkauf

Donnerstag, 16. November 2023
Von: Ralf Gründling

Um beim Kauf einer Bestandsimmobilie den reellen Wert beurteilen zu können, sind Kenntnisse zu eventuellen Sanierungspflichten notwendig. Neben den Pflichten aus dem aktuellen GEG steht eine neue EU-Gebäuderichtlinie in den Startlöchern, die eventuell nicht nur nach dem Kauf Sanierung fordert. Fehlende Kenntnisse führen zu Verunsicherung und so könnte eine entsprechende Information im Energieausweis potentiellen Käufern und auch Banken mehr Transparenz und Sicherheit geben.

 

Wir bieten daher eine Zusatzseite zum Energieausweis, die Klarheit schafft. Sie erhalten von uns eine Bestätigung, dass Ihr Gebäude keinem Sanierungszwang unterliegt als kostenlose Zugabe. Andernfalls benennen wir die Maßnahmen, die durchgeführt bzw. welches Energieeffizienzniveau erreicht werden müsste.

 

 

Derzeitige GEG-Sanierungspflichen ausschließen lassen

 

Wer für das Wohngebäude versichern kann:

  • keinen mehr als 29 Jahre alten Standard- oder Konstanttemperatur Heizkessel zu betreiben
  • die Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen gedämmt,
  • und das Dachgeschosses oder die obersten Geschossdecke gedämmt zu haben,

erhält in einer PDF-Zusammenfassung zum Energieausweis bestätigt, dass nach aktuell geltendem GEG keine Sanierungspflicht nach Erwerb der Immobilie besteht. Diese Zusammenfassung enthält auch gleich alle Pflichtangaben, die in Immobilienanzeigen notwendig sind. 

Weitere Informationenen oder direkt zur Auswahl eines Energieausweises, die Zusammenfassung wählen Sie einfach im Bestellprozess mit aus. Energieausweis mit Sanierungscheck

 

 

Geplante EU Sanierungspflichten ausschließen lassen

 

Wenn das Objekt eine - je nach Gebäudekategorie unterschiedlich berechnete - gute Energieeffizienzklassen erreicht, können Sie sich bestätigen lassen, auch in Zukunft keine diesbezüglichen Sanierungspflichten zu haben. Im Zuge der viel diskutierten EU-Gebäuderichtlinie wurde der Anspruch geäußert, das die schlechtesten 40% des deutschen Gebäudebestands energetisch saniert werden müssen. Auch wenn die tatsächliche Gesetzgebung noch weit entfernt ist, berücksichtigen wir diesen ehrgeizigen Anspruch schon heute.

Der EU-Beschluss sieht vor, dass alle Wohngebäude

  • ab 2030 mindestens die Gesamtenergieeffizienzklasse E und
  • ab 2033 mindestens die Gesamtenergieeffizienzklasse D erreichen müssen

In unserer Zusammenfassung werten wir unseren eigenen Datenbestand aus, um abzuschätzen, ob Ihr Gebäude unter diesen Sanierungszwang fallen würde oder nicht. Effiziente Gebäude können sich somit bescheinigen lassen, dass auch perspektivisch keine zusätzliche Sanierungsschuld besteht und keine ungeplanten Kosten anfallen sollten.

 

Weitere Information oder direkt zur Auswahl eines Energieausweises, die Zusammenfassung wählen Sie einfach im Bestellprozess mit aus. Energieausweis mit Sanierungscheck

 

 

Banken fordern Transparenz bei Immobilienkrediten

 

Wenn ein Käufer den Erwerb über einen Kredit finanzieren möchte, fordert die Bank mitlerweile zum Teil auch Auskunft über Modernisierungslasten, die mit der Immobilie verbunden sind. Ein Dokument, das darlegt, dass mittelfristig keine energetischen Sanierungen notwendig sind, hilft Ihrem Käufer bei seinen Finanzierungsgesprächen.

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