Wohnfläche (bei Wohngebäuden):
Geben Sie hier die gesamte Wohnfläche in Quadratmetern an (nach Wohnflächenverordnung). Im Allgemeinen umfasst dies alle beheizten (beheizbaren) Flächen, mit Ausnahme beheizter Kellerräume. Balkone und Terrassen sind herauszurechnen.
Nettogrundfläche (bei Nichtwohngebäuden):
Die Nettogrundfläche umfasst alle nutzbaren Flächen des Gebäudes, inklusive technischer Flächen (zur Unterbringung der Haustechnik) sowie Verkehrsflächen im Raumverbund. Tiefgaragen sind hier nicht mit zu erfassen.
Wohneinheiten (Nur bei Wohngebäuden oder Mischgebäuden):
Bezieht sich auf die Anzahl der separat nutzbaren Wohnungen in Ihrem Gebäude.
Baujahr Gebäude
Bitte geben Sie hier das Baujahr des Gebäudes an (Jahr des Bauantrags).
Baujahr Heizung:
Das Baujahr der Heizungsanlage finden Sie auf dem Typenschild Ihrer Anlage. Bei mehreren Heizsystemen immer das jeweils älteste Baujahr angeben.
gemischt genutzte Gebäude
Besteht ein Gebäude sowohl aus Wohnungen als auch aus Gewerberäumen, so ist der gewerbliche Teil getrennt zu behandeln, wenn der gewerblich genutzte Teil einen "nicht unerheblichen Teil der Gebäudefläche" (nach § 22 der EnEV) ausmacht. Durch die Trennung der Räumlichkeiten und Verbrauchswerte verbessert sich in der Regel der Energieverbrauchswert.