Bußgelder, Abmahnungen und Abzocke mit dem Energieausweis
Zum Energieausweis und speziell zum GEG bestehen in vielen Kreisen noch Unsicherheit und ein gefährliches Halbwissen ist die Regel. Gefährlich deshalb, weil Fehler schnell finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen können. Es drohen Abmahnungen, Bußgelder und Abzocke. Damit Sie über Ihre Pflichten Bescheid wissen und vor Halsabschneidern gefeit sind, haben wir hier die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
Bußgelder
Verbunden mit der EnEV2014, die seit Mai 2014 in Kraft ist und 2020 durch das GEG abgelöst wurde, wurde auch der Katalog an Ordnungswidrigkeiten ausgeweitet, die ihm Rahmen des Energieausweises festgestellt werden können. Konkret begeht eine Ordnungswidrigkeit, wer
- Pflichtangaben des Energieausweises beim Inserat nicht oder nur unvollständig angibt
- den Energieausweis zu Besichtigungs- oder Notarterminen oder bei der Unterzeichnung des Mietvortrages nicht vorlegt
- dem Käufer oder Mieter einer Immobilie den Energieausweis (oder eine Kopie) nach Kauf oder Vermietung nicht übergibt
- der Aushangspflicht nicht nachkommt (ab 500qm Fläche mit Publikumsverkehr)
Für einen Verstoß drohen bis zu 15.000€ Bußgeld. Zu beachten ist allerdings, dass Ordnungswidrigkeiten wegen falschen oder fehlerhaften Angaben in Inseraten erst ab Mai 2015 geahndet werden.
Abmahnungen
Dies schützt jedoch nicht davor, schon jetzt wegen fehlenden Pflichtangaben von Mitbewerbern abgemahnt zu werden, die sich unlauterem Wettbewerb ausgesetzt sehen. Im Gegensatz zu den oben genannten Bußgeldern richten sich Abmahnungen gegen den Makler als Inserenten (sofern vorhanden).
Strafen können in der Höhe schwanken und ein einzelner Verstoß kann theoretisch auch von mehreren Mitbewerbern separat abgemahnt werden. Leider gibt es hierzu noch keine Rechtspraxis, erste wegweisende Urteile werden erst Anfang nächsten Jahres erwartet.
Nicht nur vor Abmahnungen durch Mitbewerber muss man dabei auf der Hut sein, wie dieser "Der Spiegel"-Artikel nahelegt.
Abzocke
Zuletzt nutzen einige unlautere Gewerbetreibender die Unsicherheiten im Zuge der Energieausweispflicht aus, um davon zu profitieren. Dazu zählen zum einen massenhaft verschickte Abmahnungen ohne konkreten Bezug, zum anderen aber auch unerwünschte Telefonanrufe/Anschreiben an Privathaushalte, die zur Bestellung eines Energieausweises drängen (wie dieses Beispiel aus unserem Forum zeigt).
In beiden Fällen ist es ratsam, genau über Ihre Pflichten Bescheid zu wissen: Ein Energieausweis wird nur notwendig bei (Neu-)Vermietung oder Verkauf und ist zum Beispiel bei Eigennutzung irrelevant. Und Abmahnungen müssen einen konkreten Vorwurf machen, dazu gehören u.a. die beanstandete Anzeige sowie der Name des Mitbewerbers, der durch diese geschädigt wurde. Fehlen diese Angaben, deutet das auf eine gewerbsmäßige Massenabmahnung hin.