Verbrauchsorientierter Energieausweis
Energieausweis Pflichtangaben bei Immobilienscout24
Die verschiedenen Online-Immobilienportale haben unterschiedliche Formulare, in denen die Pflichtangaben zum Energieausweis eingetragen werden müssen. Für einige Portale haben wir Ihnen einen kurzen Leitfaden erstellt:
Bei Immobilienscout24 muss im Vorfeld bestätigt werden, ob ein Energieausweis für das inserierte Gebäude vorhanden ist. Zudem werden folgende Informationen benötigt:
- Die Art des Energieausweises (verbrauchsbasiert oder bedarfsbasiert)
- Der Endenergieverbrauch
- Die Energieeffizienzklasse (Buchstaben von A+ bis H)
- Der wesentliche Energieträger
- Das Baujahr des Gebäudes
Diese Informationen erhalten Sie auf den Seiten eins und drei Ihres Energieausweises oder auf der Aushangseite zusammengefasst, sofern Sie eine bestellt haben.
Die nebenstehende Grafik zeigt die Inseratseite, die Sie von uns mit jeder Bestellung schon einmal vorab als PDF erhalten, sobald Ihre Angaben von unserem Energieberater geprüft wurden.
Darauf sind bereits alle nötigen Informationen für ein Inserat bei Immobilienscout24 zusammengefasst.
Energieausweis bei Immobilienscout24.de
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass Inserate in kommerziellen Medien bereits Angaben aus dem Energieausweis enthalten müssen, sofern ein gültiger Ausweis vorliegt. §16a (2) schreibt vor, dass die Art des Ausweises, der Endenergieverbrauch und die daraus resultierende Energieeffizienzklasse, sowie das Baujahr des Gebäudes und der primäre Energieträger genannt werden müssen. Andernfalls drohen Abmahnungen und ab 01.05.2015 sogar Bußgelder, da ein Verstoß dann als Ordnungswidrigkeit geahndet wird.
Achten Sie also darauf, alle erforderlichen Angaben Ihrem Inserat auf Immobilienscout24.de beizufügen.
Für Fragen, ob Sie überhaupt einen Energieausweis benötigen und wenn ja, welchen, beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Energieausweispflicht.
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