Energieausweis bei Immobilienscout24

Energieausweis Pflichtangaben bei Immobilienscout24

Die verschiedenen Online-Immobilienportale haben unterschiedliche Formulare, in denen die Pflichtangaben zum Energieausweis eingetragen werden müssen. Für einige Portale haben wir Ihnen einen kurzen Leitfaden erstellt:

 

Bei Immobilienscout24 muss im Vorfeld bestätigt werden, ob ein Energieausweis für das inserierte Gebäude vorhanden ist. Zudem werden folgende Informationen benötigt:

 

  • Die Art des Energieausweises (verbrauchsbasiert oder bedarfsbasiert)
  • Der Endenergieverbrauch 
  • Die Energieeffizienzklasse (Buchstaben von A+ bis H)
  • Der wesentliche Energieträger 
  • Das Baujahr des Gebäudes

 

Diese Informationen erhalten Sie auf den Seiten eins und drei Ihres Energieausweises oder auf der Aushangseite zusammengefasst, sofern Sie eine bestellt haben.

Pflichtangaben bei Immobilien-Inseraten

Die nebenstehende Grafik zeigt die Inseratseite, die Sie von uns mit jeder Bestellung schon einmal vorab als PDF erhalten, sobald Ihre Angaben von unserem Energieberater geprüft wurden.
Darauf sind bereits alle nötigen Informationen für ein Inserat bei Immobilienscout24 zusammengefasst.

Online-Inserat für Energieausweis bei Immobilienscout24

Energieausweis bei Immobilienscout24.de

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass Inserate in kommerziellen Medien bereits Angaben aus dem Energieausweis enthalten müssen, sofern ein gültiger Ausweis vorliegt. §16a (2) schreibt vor, dass die Art des Ausweises, der Endenergieverbrauch und die daraus resultierende Energieeffizienzklasse, sowie das Baujahr des Gebäudes und der primäre Energieträger genannt werden müssen. Andernfalls drohen Abmahnungen und seit 01.05.2015 sogar Bußgelder, da ein Verstoß dann als Ordnungswidrigkeit geahndet wird.

Achten Sie also darauf, alle erforderlichen Angaben Ihrem Inserat auf Immobilienscout24.de beizufügen.

Für Fragen, ob Sie überhaupt einen Energieausweis benötigen und wenn ja, welchen, beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Energieausweispflicht.

 

Sie haben noch keinen Energieausweis? Jetzt bestellen

 

 

Verbrauchsbasierter Energieausweis

nach Verbrauch

Verbrauchsausweis Wohngebäude

Energieausweis Wohngebäude nach Verbrauch

  • Der "kleine" Energieausweis
  • für Wohngebäude ab Baujahr 1978, mit mindestens 5 Wohnungen oder sanierte Altbauten
  • Sie benötigen folgende Daten: Ihre Heizungsverbräuche, Wohnfläche, Baujahr Haus/Heizung
  • Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 2-3 Tage

69,00 €

jetzt bestellen  mehr Information  Serviceumfang

Verbrauchsausweis Gewerbe

Energieausweis Gewerbe nach Verbrauch

  • Der "kleine" Energieausweis
  • für alle Gewerbeobjekte zulässig
  • Sie benötigen folgende Daten: Ihre Heizungs- und Stromverbräuche, Nettofläche, Baujahr Haus/Heizung
  • Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 2-3 Tage

    79,00 €

    jetzt bestellen mehr Information Serviceumfang

    Bedarfsbasierter Energieausweis

    nach Bedarf

    Bedarfsausweis Wohngebäude

    Energieausweis Wohngebäude nach Bedarf

    • Der "große" Energieausweis
    • für alle Wohngebäude die keinen verbrauchsbasierten Energieausweis wollen oder können.
    • Sie benötigen folgende Daten: Außenwandmaße, Heizungskennwerte, Bauteilinformationen (Dach, Fenster, Außenwand)
    • Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 1 Woche
    • nach DIN 18599
    • Wahlweise mit Vereinfachung nach GEG §50 Abs 4 oder detailliert - Aufpreise

      ab 199,00 €

       Jetzt bestellen mehr Information Serviceumfang

      Bedarfsausweis Gewerbe

      Energieausweis Gewerbe nach Bedarf

      • Der "große" Energieausweis
      • für alle Gewerbeobjekte zulässig
      • keine Heizungs- und Stromverbräuche benötigt.
      • Sie benötigen folgende Daten: Grundrisse, Bauteilinformationen (Dach, Fenster, Wände)
      • Durchschnittliche Bearbeitungszeit: mind. 2 Wochen

        Preis nach Angebot

        Angebot erfragen mehr Information

        News
        NEWS
        Energieausweis

        Energieausweis ver­längern oder er­neu­ern - Was ist möglich

        Seit Mai 2014 besteht die Pflicht zum Energieausweis für Gebäude. Zehn Jahre später laufen viele dieser Ausweise aus. Doch was tun, wenn der Energieausweis abläuft – verlängern oder erneuern?

        Kann man den Energieausweis verlängern?

        Eine direkte Verlängerung ist nicht möglich, denn laut Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) muss der Energieausweis neu ausgestellt werden. Die gute Nachricht: Viele Daten aus dem alten Dokument können übernommen werden. Dadurch sparen Eigentümer Zeit und Aufwand. Auf Grundlage des alten Energieausweises wird ein neuer Energieausweis mit frischer Registriernummer erstellt. Dabei werden alle aktuellen Verbrauchswerte und geänderten Angaben angepasst – fertig ist der neue Energieausweis mit 10 Jahren Gültigkeit.

        Energieausweis verlängern für Bestandskunden

        Wir informieren unsere Kunden automatisch, wenn ihr alter Energieausweis abläuft. Über einen individuellen Link gelangen Sie direkt zum Formular mit Ihren bisherigen Angaben. Dort müssen Sie nur aktuelle Verbrauchsdaten und Änderungen eintragen.
        Nach Prüfung und Freigabe erstellen wir Ihren neuen Energieausweis – schnell, rechtssicher und bequem.

        Energieausweisverlängerung für Neukunden

        Auch wenn Ihr alter Energieausweis nicht von uns stammt, können Sie ihn über uns verlängern lassen.
        Senden Sie uns einfach Ihren bisherigen Energieausweis (PDF) per E-Mail an info@energieausweis-vorschau.de Wir übertragen die Daten in unser Formular, Sie ergänzen nur die neuen Verbrauchswerte – und schon erhalten Sie Ihren neuen Energieausweis ohne Aufpreis.

        Unser Service im Überblick

        • Verlängerung durch Neuausstellung gemäß GEG 2024

        • Datenübernahme aus dem alten Energieausweis

        • Neue Verbrauchswerte und Angaben werden aktualisiert

        • 10 Jahre Gültigkeit

        • Für Bestands- und Neukunden

        • Auf Wunsch Rückruf durch Energieberater


        Tipp: Sanierungspflichten prüfen

        Zehn Jahre sind eine lange Zeit. Nutzen Sie die Gelegenheit und lassen Sie sich zu geplanten oder verpflichtenden Sanierungsmaßnahmen beraten. Im Bestellformular können Sie einfach einen unverbindlichen Rückruf unseres Energieberaters anfordern.

        Jetzt Energieausweis verlängern

        Ihr Energieausweis läuft bald ab? Dann handeln Sie jetzt: Energieausweis verlängern oder E-Mail an info@energieausweis-vorschau.de
        Von:Energieausweis Vorschau EAV
        NEWS
        Energieausweis, Gesetzlichkeiten

        Für Ihre Immobilie könnten verschiedene geplante Gesetzesänderungen...

        Im Rahmen des aktuellen Entwurfs zur EU-Gebäuderichtlinie und dem neuen "Heizungsgesetz" wurden Hauseigentümer deutschlandweit verunsichert. "Muss ich mein Gebäude jetzt zwangssanieren?" wurden wir vielfach am Telefon gefragt. Um zu erfahren, ob es aktuell und in Zukunft eine Sanierungspflicht für eine Immobilie geben wird, haben wir eine Zusammenfassung zum Energieausweis erstellt, die genau dies prüft. Die aktuellen Sanierungspflichten, die nach dem Gebäudeenergiegesetz v. 22.07.2022 nach Kauf einer Immobilie anstehen, werden darin festgehalten. Außerdem geben wir eine Prognose der künftigen Energieeffizienzskala nach der neuen EU-Gebäuderichtlinie. Mit folgendem kostenlosen Tool, erstellt man sich eine Zusammenfassung als PDF: zum Sanierungscheck Oder Im Rahmen eines neuen Energieausweis für eine Immobilie erhält man auf Wunsch die kostenlose Zusammenfassung kostenlos dazu. Kunden von Energieausweis-Vorschau haben es einfach, indem Sie Ihren alten Energieausweis mit nur wenigen Klicks erneuern lassen. Alles, was Sie dafür brauchen, sind die aktuellen Heizungsverbräuche der letzten drei Jahre und den Link zur alten Bestellung.
        Über den Link: https://www.energieausweis-vorschau.de/online-bestellen.html gelangt man zu den einzelnen Arten der Energieausweise und am Ende der Bestellung wählt man die Option "Sanierungsverpflichtung prüfen" und erhält zusätzlich eine Zusammenfassung mit Hinweisen zu den Sanierungspflichten.
        Von:Ralf Gründling
        NEWS
        Gesetzlichkeiten, Energieausweis

        Im aktuellen EU-Parlamentsbeschluss zur Gebäuderichtlinie wird in Artikel...

        Im aktuellen EU-Parlamentsbeschluss zur Gebäuderichtlinie wird in Artikel 10 die Einführung eines Renovierungspasses bis zum 31.12.2024 durch die Mitgliedsländer gefordert. Ein Rahmenbeschluss, der die Gestaltung konkretisiert, soll bis Ende 2023 vorliegen.

        Was sagt der Renovierungspass aus?

        Mit dem Renovierungspass soll dem individuellen Eigentümer einer Immobilie ein konkreter Sanierungsfahrplan in die Hand gegeben werden, mit dem das Gebäude bis 2050 zu einem Nullemissionsgebäude werden kann. Er soll Kosten und Nutzen einzelner Renovierungsschritte aufzeigen und sogar Aussagen zu finanziellen Fördermöglichkeiten machen. Im Gegensatz zum Energieausweis sollen hier auch Renovierungsaspekte beleuchtet werden, die nicht (nur) mit Energie zu tun haben -  beispielsweise den Nutzen für Komfort und Gesundheit und die Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen der Maßnahme.

        Ist der Renovierungspass freiwillig oder Pflicht?

        Der aktuelle Entwurf sieht es vor, dass Renovierungspässe freiwillig sind und bleiben, aber gleichzeitig besonders gefordert werden. Im Entwurf lautet es konkret:
        (32) ... Renovierungspässe enthalten einen klaren Fahrplan für umfassende Renovierungen in mehreren Stufen und erleichtern es Eigentümern und Investoren, den Zeitpunkt und den Umfang der Renovierungsmaßnahmen bestmöglich zu planen. Daher sollten Renovierungspässe gefördert und den Gebäudeeigentümern in allen Mitgliedstaaten als freiwilliges  Instrument zur Verfügung gestellt werden. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass Renovierungspässe keine unverhältnismäßige Belastung für die Beteiligten darstellen und mit einer angemessenen finanziellen Unterstützung für schutzbedürftige Haushalte einhergehen, insbesondere wenn es sich bei der Wohnung um ihre einzige Wohnimmobilie handelt.

        Welchen Kontrollen unterliegt der Renovierungspass?

        Der Renovierungspass wird aller Voraussicht nach über ein ähnliches System zur Registriernummervergabe und Stichprobenkontrolle erfolgen wie aktuell bei Energieausweisen. Das heißt die Kontrollen betreffen primär die Aussteller und nur in Ausnahmefällen den Eigentümer.
        Von:Energieausweis-Vorschau.de