Verbrauchsorientierter Energieausweis
Pflichtangaben bei Immonet
Seit dem 01.05.2014 ist die Angabe von Daten aus dem Energieausweis auch für Immobilieninserate in Onlineportalen oder Printmedien Pflicht. Ohne die nötigen Angaben nach §87 (1) des GEG drohen Abmahnungen und ab 01.05.2015 auch Bußgelder.
Bei Immobilieninseraten auf Immonet.de wird daher bei jedem Inserat abgefragt, ob eine Energieausweis vorliegt und welche Kennwerte er enthält.
Die Pflichtangaben sind hierbei:
- Die Art des Energieausweises
- Die Energieeffizienzklasse
- Der Endenergieverbrauch
- Das Baujahr des Gebäudes
1. Das Gebäudebaujahr, wenn nicht bekannt, ist die einzige Angabe auf dem Energieausweis, die auch geschätzt zulässig ist. Außerdem kann auch das Jahr der letzten großen Modernisierung angegeben werden, sofern sich der Bauzustand des Gebäudes dabei wesentlich geändert hat.
2. Alle Ausweise die Sie seit dem 01.05.2014 bei uns bestellt haben, sind Verbrauchsausweise nach EnEV 2014. Alle Ausweise nach dem 01.05.21 sind Ausweise nach Gebäudeenergiegesetz (GEG).
3. Die Energieeffizienzklaase finden Sie auf der 3. Seite des Ausweises, bzw. auf der Aushangseite oder dem Inserat. Hierbei handelt es sich um einen Buchstaben zwischen A+ und H, den Sie über der Farbskala finden.
4. Der Endenergieverbrauch befindet sich ebenfalls auf der 3. Seite des Energieausweises über der Skala.
Achten Sie darauf, dass auch der primäre Energieträger, der auf der ersten Seite genannt ist, zu den Pflichtangaben gehört. Bei Gewerbeobjekten ist hier zusätzlich "Strom" zu nennen.
Alle Angaben, die Sie für ein Inserat bei Immonet benötigen finden Sie auch auf der Inseratseite, die Sie bei uns mit jeder Energieausweisbestellung kostenlos per PDF erhalten, sobald Ihre Daten von unseren Experten geprüft wurden.
Für Fragen, ob Sie überhaupt einen Energieausweis benötigen und wenn ja, welchen, beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Energieausweispflicht.
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