Energieausweis Pflichtangaben bei Immowelt
Beim Inserieren von Immobilienangeboten auf Online-Portalen müssen die Pflichtangaben zum Energieausweis in verschiedene Formulare eingetragen werden. Für einige Portale haben wir Ihnen einen kurzen Leitfaden erstellt:
Bei Immobilienanzeigen auf Immowelt müssen lediglich folgende Informationen eingebunden werden:
- Die Art Ihres Ausweises
- Der Endenergieverbrauch
- Die Energieeffizienzklasse (Buchstabe von A+ bis H)
- Baujahr des Gebäudes
Hier finden Sie die Pflichtangaben:
1. Art des Energieausweises: Ist auf Ihrem Energieausweis ein Energieverbrauch angegeben, handelt es sich um einen Verbrauchsausweis. Ist dagegen ein Energiebedarf angegeben, haben Sie einen Bedarfsausweis.
2. Endenergieverbrauch: Auf Seite 3 bei Verbrauchsausweisen finden Sie den Endenergieverbrauch Ihres Gebäudes oberhalb der farbigen Skala. Bei einem Bedarfsausweis geben Sie den Energiebedarf von Seite 2 an.
3. Die Energieeffizienzklasse: Geben Sie hier den hervorgehobenen Buchstaben innerhalb der Farbskala an. Dieser bezeichnet die Effizienzklasse Ihres Gebäudes.
4. Baujahr des Gebäudes: Um dem GEG genüge zu tun, ist hier auch das Jahr des letzten großen Umbaus möglich.
Energieausweispflicht auf Immowelt
Immobilieninserate auf Immowelt.de unterliegen dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und müssen daher eine Reihe von Pflichtangaben aus dem Energieausweis beinhalten. Gefordert sind laut GEG: Die Art des Ausweises, der Endenergieverbrauch, die Energieeffizienzklasse sowie der wesentliche Heizenergieträger und das Baujahr des Hauses. Achten Sie darauf, diese Angaben aus dem Energieausweis in Ihren Anzeigen auf Immowelt zu erwähnen, ansonsten riskieren Sie eine Ordnungswidrigkeit (ab 01.05.2015) sowie eine Abmahnung.
Für Fragen, ob Sie überhaupt einen Energieausweis benötigen und wenn ja, welchen, beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Energieausweispflicht.
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