Energieausweis Pflichtangaben bei Immowelt
Beim Inserieren von Immobilienangeboten auf Online-Portalen müssen die Pflichtangaben zum Energieausweis in verschiedene Formulare eingetragen werden. Für einige Portale haben wir Ihnen einen kurzen Leitfaden erstellt:
Bei Immobilienanzeigen auf Immowelt müssen lediglich folgende Informationen eingebunden werden:
- Die Art Ihres Ausweises
- Der Endenergieverbrauch
- Die Energieeffizienzklasse (Buchstabe von A+ bis H)
- Baujahr des Gebäudes

Energieausweispflicht auf Immowelt
Immobilieninserate auf Immowelt.de unterliegen dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und müssen daher eine Reihe von Pflichtangaben aus dem Energieausweis beinhalten. Gefordert sind laut GEG: Die Art des Ausweises, der Endenergieverbrauch, die Energieeffizienzklasse sowie der wesentliche Heizenergieträger und das Baujahr des Hauses. Achten Sie darauf, diese Angaben aus dem Energieausweis in Ihren Anzeigen auf Immowelt zu erwähnen, ansonsten riskieren Sie eine Ordnungswidrigkeit (ab 01.05.2015) sowie eine Abmahnung.
Für Fragen, ob Sie überhaupt einen Energieausweis benötigen und wenn ja, welchen, beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Energieausweispflicht.
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