Mietendeckel Berlin - Der Energieausweis gegen Einschränkungen bei Mieterhöhungen
Der verbrauchsbasierte Energieausweis zum Mietendeckel in Berlin - Grenzwert 120kWh/m²*a
Ein Energieausweis für Ihr Wohngebäude gilt als wohnwertsteigerndes Merkmal im Sinne des Mietendeckels, wenn der Energiekennwert unter 120kWh/m²*a liegt. Das bedeutet, basierend auf den Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre, die dem Energieausweis zugrundeliegen, darf der Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser nicht mehr als 120 Kilowattstunden pro Jahr pro qm Gebäudenutzfläche betragen haben.
Sie können den verbrauchsbasierten Ausweis über unser Onlineformular zu 69,00€ inkl. Mwst. beantragen. Dank der Vorschaufunktion können Sie bereits im Vorhinein abschätzen, ob Ihr Energieausweis den relevanten Kennwert erreicht. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Ausweise vor Ausstellung noch geprüft werden müssen und die Vorschau daher nur unter Vorbehalt gilt.
Der bedarfsbasierte Energieausweis zum Mietendeckel in Berlin - Grenzwert 144kWh/m²*a
Alternativ erfüllen Sie die Anforderungen für ein Modernisierungsmerkmal im Sinne des Berliner Mietendeckels auch dann, wenn Sie einen Energieausweis nach Bedarf haben, der Ihnen einen Energiekennwert von unter 144kWh/m²*a bescheinigt. Der Grenzwert ist höher als beim Verbrauchsbasierten Ausweis, weil das Berechnungsverfahren bedarfsbasierter Energieausweise erfahrungsgemäß zu höheren Energiekennwerten führt, gegenüber der Ausstellung auf Verbrauchsbasis.
Sie können den bedarfsbasierten Energieausweis für Wohngebäude über unser Bestellformular zu Kosten ab 199,00€ beantragen - die genauen Kosten sind abhängig von der Objektgröße und -komplexität werden Ihnen im Bestellprozess mitgeteilt. Bitte beachten Sie, dass eine Vorschau des Kennwertes bei bedarfsbasierten Energieausweisen leider nicht möglich ist.

Sonderproblem - was tun bei Gasetagenheizungen?
Gasetagenheizungen, also Einzelheizgeräte in jeder Wohnung, sind in Mietshäusern in Berlin typisch, gerade in Altbauten, die besonders vom Mietendeckel betroffen sind. Solche Einzelthermen stellen den Eigentümer, der einen verbrauchsbasierten Energieausweis erstellen möchte, jedoch vor eine besondere Herausforderung, da die Abrechnung mit dem Versorger in der Regel über den Mieter selbst läuft und dem Vermieter damit nicht vorliegt.
