Energieausweise sind ab Ausstellungsdatum für einen Zeitraum von 10 Jahren gültig. Nach Ablauf müsste daher ein neuer Energieausweis beantragt werden. Aber kann man stattdessen einen Energieausweis verlängern?
Technisch gesehen, ist das nicht zulässig – der Aussteller darf nicht einfach den alten Energeausweis verlängern, d.h. das Gültigkeitsdatum willkürlich nach oben setzen. Es muss einer neuer Ausweis nach den aktuellen Vorgaben und mit aktuellen Verbrauchsdaten erstellt werden.
In der Praxis kann man aber ohne zu großen Aufwand einen Energieausweis erneuern. Da im alten Energieausweis bereits nahezu alle wesentlichen Informationen enthalten sind, die man zur Neuausstellung benötigt, können wir mit einigen wenigen Zusatzinfos Ihren Energieausweis erneuern.