Wenn "E" nicht mehr "E" ist - Vergleichbarkeit der Energieeffizienzklassen nach GEG und GMG
In Immobilienanzeigen muss die Energieeffizienzklasse eines Gebäudes angegeben werden. Da mit der Gesetzesnovelle eine neue Energieeffizienzskala verbunden ist - Klasse H entfällt und Schwellwerte werden angepasst werden müssen - bleibt die Frage, wie künftig zwischen "alten" Energieeffizienzklassen nach GEG und "neuen" Klassen nach GMG unterschieden wird.
Unsere Prognose: Ein Energieausweis nach dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG) bleibt weiterhin zehn Jahre gültig. Damit ältere Ausweise mit der neuen Skala des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) vergleichbar bleiben, wird der Primärenergieverbrauch voraussichtlich auf die neue Skala umgerechnet werden müssen oder es muss die rechtliche Grundlage des Energieausweises genannt werden.

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