GMG - ready

Eine Aussicht auf den GMG Energieausweis mit neuer Farbskala und Sanierungspflichten 

Das Gebäudemodernisierungsgesetz soll bis Mai 2026 die Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in deutsches Recht überführen. Damit verbunden sind auch Anpassungen beim Energieausweis: Vorgesehen sind unter anderem eine geänderte Energieeffizienzskala sowie erweiterte Pflichtangaben innerhalb des Dokuments. Es entfällt die bisherige Energieeffizienzklasse H, und die Grenzen zwischen den einzelnen Klassen werden neu festgelegt. Dadurch kann sich die Energieeffizienzklasse eines Gebäudes nach der Umstellung durchaus verschieben.

Wenn "E" nicht mehr "E" ist - Vergleichbarkeit der Energieeffizienzklassen nach GEG und GMG

In Immobilienanzeigen muss die Energieeffizienzklasse eines Gebäudes angegeben werden. Da mit der Gesetzesnovelle eine neue Energieeffizienzskala verbunden ist - Klasse H entfällt und Schwellwerte werden angepasst werden müssen - bleibt die Frage, wie künftig zwischen "alten" Energieeffizienzklassen nach GEG und "neuen" Klassen nach GMG unterschieden wird.

Unsere Prognose: Ein Energieausweis nach dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG) bleibt weiterhin zehn Jahre gültig. Damit ältere Ausweise mit der neuen Skala des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) vergleichbar bleiben, wird der Primärenergieverbrauch voraussichtlich auf die neue Skala umgerechnet werden müssen oder es muss die rechtliche Grundlage des Energieausweises genannt werden.

Energieausweis GMG-ready - unser Angebot

Wir bieten Ihnen bereits jetzt eine Vorschau auf die kommende Skala nach EU-Gebäuderichtlinie (zukünftig dann nach GMG) >mehr erfahren über unsere Umrechnung

  • als geprüfter Anhang zum Energieausweis mit Stempel und Unterschrift unseres Energieberaters. Direkt im Bestellprozess zum Energieausweis online kostenlos hinzubuchbar.

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