Doch keine einheitliche EU-Skala für Energieausweise?
In Immobilienanzeigen muss die Energieeffizienzklasse eines Gebäudes angegeben werden. Gleichzeitig muss ab 2027 in Inseraten mitgeteilt werden, ob der Energieausweis vor dem Stichtag 01.01.2027 ausgestellt wurde. Die notwendige Formulierung lautet exakt:
"Energiebedarfsausweis nach § 81 in der bis einschließlich 31. Dezember 2026 geltenden Fassung" oder "Energieverbrauchsausweis nach § 82 in der bis einschließlich 31. Dezember 2026 geltenden Fassung"
Es ist denkbar, dass die neue Energieeffizienzskala für Wohngebäude noch nachträglich im Gesetz ergänzt wird. Bis zur Verkündung einer solchen neuen Skala, können Sie hier informativ erfahren, welche Gesamtenergieeffizienzklasse nach EU-Gebäuderichtlinie auf Ihr Haus zutrifft.

Energieausweis Skala nach EU-Richtlinie - unser Angebot
Wir bieten Ihnen eine Vorschau auf die Skala nach EU-Gebäuderichtlinie >mehr erfahren über unsere Umrechnung
- als geprüfter Anhang zum Energieausweis mit Stempel und Unterschrift unseres Energieberaters. Direkt im Bestellprozess zum Energieausweis online kostenlos hinzubuchbar.
Energieausweis bestellen und EU- Aussicht dazu
- oder als einzelne Zusammenfassung ohne Stempel und Unterschrift aus bestehenden Energieausweis
berechnen > - In Arbeit: Nach Verabschiedung der neuen Energieeffizienzklassen - kostenfreier Umrechnungsservice für alte Energieausweise als PDF
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