Energieausweis: Neue Bescheinigung für befreite Gebäude gibt Eigentümern Rechtssicherheit

Mittwoch, 22. April 2015

Ab 1. Mai 2015 werden Pflichtverletzungen beim Energieausweis mit Bußgeldern bestraft, außerdem drohen Abmahnungen von Wettbewerbern. Auch Eigentümer von Immobilien, die aufgrund von Ausnahmen in der Energieeinsparverordnung von der Ausweispflicht befreit sind, müssen hier genau aufpassen - und zwar bereits beim Inserieren! Ein neues Dokument bietet auch für diese Gebäude Rechtssicherheit.

 

Zahlreiche Gebäude sind von der Pflicht zur Ausstellung von Energieausweisen befreit, teilweise aus ganz verschiedenen Gründen. In der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind einige Ausnahmetatbestände beschrieben, die sich z.B. auf Größe, Nutzung oder möglichen Denkmalschutz der Immobilie beziehen.

 

Befreiung bedeutet nicht, dass kein Nachweis erbracht werden muss!

 

Eigentümer solcher Häuser müssen bei Verkauf oder Vermietung keinen Energieausweis vorlegen und müssen/können demzufolge auch in Inseraten die Pflichtangaben zum Energieausweis nicht veröffentlichen.

Um hier nicht zu riskieren, von Wettbewerbern abgemahnt zu werden bzw. behördlich verfolgt zu werden, sollte man den Tatbestand der Befreiung nachweisen können bzw. in Inseraten und Exposés auf die zutreffende Ausnahmeregelung korrekt verweisen.

 

Neues Dokument weist alle notwendigen Informationen  aus

 

Ein neues Dokument bietet Eigentümern von Gebäuden, die von der Ausweispflicht befreit sind, nun maximale Rechtssicherheit. In dem von nach §29 EnEV zugelassenen Energieberatern unterzeichneten Papier wird die Befreiung mit konkreten Verweis auf die zutreffende Ausnahmeregelung bescheinigt. Damit hat der Eigentümer die Möglichkeit, Interessenten einen rechtsgültigen Nachweis vorzulegen bzw. in Inseraten auf die korrekte Grundlage der Befreiung hinzuweisen.

Alle notwendigen Angaben können mit Hilfe eines einfachen Onlineformulars in wenigen Minuten an uns übermittelt werden. Unsere Energieberater prüfen die Angaben auf Plausibilität und fragen gegebenenfalls nach weiteren Informationen. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Bescheinigung unmittelbar ausgestellt und per email als PDF versandt.

 

Weitere Informationen zur Bescheinigung finden Sie hier.

 

Hier gelangen Sie direkt zu unserem Onlineformular.