

Beim Energieausweis handelt es sich um ein Dokument, das von der Europäischen Gebäude-Richtlinie vorgeschrieben wird. Die Nicht-Einhaltung dieser Richtlinie wird als Ordnungswidrigkeit belangt. Gleiches gilt für einen fahrlässig oder falsch ausgestellten Ausweis.
Experten gehen von einem maximalen Bußgeld in Höhe von 15 000 Euro aus, im Falle ein Eigentümer kann dem Kunden nach dem 1. Juli 2008 keinen Energieausweis vorlegen.


- zuletzt aktualisiert: 20.01.2010 -
Der verbrauchsorientierte Energieausweis gemäß EnEV 2009
- Online bestellen für 39,- Euro
- mit Vorschau auf die berechneten Werte
- auch für (integrierte) Gewerberäume
- Rückruf bei Unklarheiten
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Erfüllen Sie Ihre Pflicht als Vermieter!
Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung hat noch keine Klimafaktoren für Januar 2010 veröffentlicht, deshalb Abrechnungszeiträume nur bis 31.12.2009 wählen.
- 14 tägiges Widerrufsrecht
- mit freiwilliger Aushangsseite
- Ausweis mit Foto vom Gebäude
- Persönliche Prüfung Ihrer Eingaben
durch Experten
- Ausführliche Erklärung
- Sofortberechung und Vorschau auf
den Ausweis
- Sicherer Ablauf der Bestellung
(6 Status-E-Mails)
- Bei Unklarheiten rufen wir
Sie zurück
- Viele zufriedene Kunden
Kompetenzteam: