

Beim Energieausweis handelt es sich um ein Dokument, das von der Europäischen Gebäude-Richtlinie vorgeschrieben wird. Die Nicht-Einhaltung dieser Richtlinie wird als Ordnungswidrigkeit belangt. Gleiches gilt für einen fahrlässig oder falsch ausgestellten Ausweis.
Experten gehen von einem maximalen Bußgeld in Höhe von 15 000 Euro aus, im Falle ein Eigentümer kann dem Kunden nach dem 1. Juli 2008 keinen Energieausweis vorlegen.


- zuletzt aktualisiert: 20.01.2010 -
Der verbrauchsorientierte Energieausweis gemäß EnEV 2009
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