Energieeffizienzklassen Haus - die Farbskala

Mit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) am 1.5.2014 wurde auch die Darstellung der Ergebnisse im Energieausweis neu geregelt. Neben der aus dem alten Energieausweis bekannten Farbskala werden die Gebäude außerdem in Energieeffizienzklassen von „A+“ bis „H“ eingeordnet. Ähnlich wie bereits bei Haushaltsgeräten üblich, soll auch im Energieausweis auf diese Weise Kauf- oder Mietinteressenten eine schnelle Einordnung des energetischen Zustands des Gebäudes ermöglicht werden. Im aktuellen GEG wurde diese Einteilung beibehalten somit gelten die Energieeffizienzklasse ihres Hauses auch mindestens bis zum neuen GEG 2024 oder bis zur EU-Gebäuderichtlinien Neuerung 2030.

Effizienzklassen wie bei Haushaltsgeräten

Die energetisch günstigste Effizienzklasse „A+“ reicht von 0 bis 30 kWh/m²a, die ungünstigste Klasse „H“ endet bei 250 kWh/m²a. Zum Vergleich: Die Farbskala im alten, bis Mai 2014 geltenden Energieausweis reichte noch bis 400 kWh/m²a. Das bedeutet, dass vor allem viele ältere Gebäude aller Voraussicht nach am äußeren (roten) Rand der Skala „landen“ werden. Die Anzeige der Effizienzklassen im Energieausweis wird mit der noch aus dem „alten“ Energieausweis bekannten Farbskala (mittlerweile auch Bandtacho genannt) kombiniert. Im Unterschied zu früher ist die Einordnung der Gebäude durch die Verkürzung der Farbskala nun deutlich strenger.

 

 

Neue Skaleneinteilung ist erheblich strenger

Genau dieser Punkt führte auch zu starker Kritik am neuen Energieausweis: Gebäude mit einem Endenergie-Kennwert von 150 kWh/m²a (so ein Gebäude galt vor einigen Jahren noch als Niedrigenergiehaus) lagen im „alten“ Energieausweis noch mitten im grünen Bereich der Farbskala. Im aktuellen Energieausweis werden diese Gebäude in die Effizienzklasse „E“ eingeordnet und finden sich im orangen Bereich des Bandtachos wieder.Dieser doch erhebliche Bruch in der Einordnung von Gebäuden sorgte mit Einführung des neuen Energieausweises für erhebliche Verwirrung, zumal sich inzwischen auch Gebäude im orangen und roten Skalenbereich wiederfinden, bei denen aus wirtschaftlicher Sicht umfassende energetische Sanierungsmaßnahmen nicht unbedingt sinnvoll sind.

Nach wie vor: Kein Rückschluss auf Nebenkosten möglich

Aber nicht nur in dieser Beziehung erweist sich die neue Darstellung als teilweise irreführend. Anders als bei strombetriebenen Haushaltsgeräten lässt die ausgewiesene Effizienzklasse eines Gebäudes im Energieausweis nämlich keinen Rückschluss auf die Höhe der zu erwartenden Energiekosten (bzw. Nebenkosten) zu. Diese Kosten sind nämlich nicht nur vom Endenergieverbrauch sondern auch vom verbrauchten Energieträger ab. Dieser erscheint zwar auch im Energieausweisformular, eine Einordnung der voraussichtlichen Energiekosten erfolgt jedoch nicht.

Trotzdem: Energieeffizienzklasse ist Pflichtangabe in Immobilieninseraten

Trotz der (aus unserer Sicht) zumindest diskussionswürdigen Aussagekraft der neuen Effizienzklassen müssen Anbieter von Immobilien – sowohl bei Verkauf als auch bei Vermietung – diese bereits beim Inserieren ihres Angebotes angeben. Sind die Angaben im Inserat nicht vollständig, gelten spätestens ab 1.5.2015 empfindliche Strafen.

Damit Sie hier keinen Fehler machen, haben wir für Sie einfache Leitlinien für das korrekte Inserieren in Zeitungen sowie in den Internetportalen Immobilienscout24.deImmowelt.de und Immonet.de erstellt.

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