Unsere Energieausweis Aussteller

Die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen erlangen unsere Energieberater durch ihre Aus- und Weiterbildungen wie im aktuellen GEG gefordert. Der entsprechenden Auszug aus dem GEG ist hier nachzulesen. 

Listung in der Dena Ausstellerliste

Alle Energieausweise werden bei uns nach der aktuellen Novelle des GEG ausgestellt (GEG 2024, verabschiedet am 16.10.2023).

Energieberater Christian Kuegler

 

Dipl. Ingenieur (FH) Architektur
c.kuegler@energieausweis-vorschau.de

Planer, Berater und Entwickler im Bereich Gebäude- und Energietechnik.

Berechtigung zum Ausstellen von Energieausweisen:

Ausbildung:
Abschluss: Dipl. Ingenieur (FH) Architektur

Schulung:
fup - Umweltinstitut Leipzig GmbH Akademie

Abschluss: Energieberater Wohngebäude (KfW)
Abschluss: Energieberater für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599
Zertifikate>>

Erfahrung:
seit 2014: Ausstellung von Energieausweisen

 

Nach §88 Ausstellungsberechtigung für Energieausweise:
Absatz (1) 2.: die eine der in Absatz 2 genannten Voraussetzungen erfüllt und einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss erworben hat a) in einer der Fachrichtungen Architektur ...
Absatz (2) 2.: eine erfolgreiche Schulung im Bereich des energiesparenden Bauens, die den wesentlichen Inhalten der Anlage 11 entspricht

Berechtigt zum Ausstellen von Energieausweisen nach GEG für Wohn- und Nichtwohngebäude.

Energieberaterin Ilona Fries

 

Master of Science
Architektur
i.fries@energieausweis-vorschau.de


Planer, Berater und Entwickler im Bereich Gebäude- und Energieeffizienztechnik

Berechtigung zum Ausstellen von Energieausweisen:

Ausbildung:
Abschluss: Master of Science Architektur

Schulung:
IBB Institut für Berufliche Bildung AG

Abschluss: Energieberater/-in Professional

Erfahrung:
seit 2018: Ausstellung von Energieausweisen

 

Nach §88 Ausstellungsberechtigung für Energieausweise:
Absatz (1) 2.: die eine der in Absatz 2 genannten Voraussetzungen erfüllt und einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss erworben hat a) in einer der Fachrichtungen Architektur ...
Absatz (2) 2.: eine erfolgreiche Schulung im Bereich des energiesparenden Bauens, die den wesentlichen Inhalten der Anlage 11 entspricht


Berechtigt zum Ausstellen von Energieausweisen nach GEG für Wohnebäude.

Unsere ehemaligen Energieberater

Sie haben einen alten Energieausweis gefunden uns suchen dessen Aussteller?

Energieberater, die früher in unserem Namen Energieausweise ausgestellt haben, finden Sie hier.

Liste unserer ehemaligen Energieberater

Liste der externen Energieberater

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Wählen Sie aus unserer Liste einen externen Energieberater in ihrer Nähe.

Liste der externen Energieberater

Keine Listung im dena-Ausstellerverzeichnis?

Über mehrere Jahre, seit 2007 waren wir mit unseren Energieberatern in dem Dena Ausstellerverzeichnis gelistet. Im Zuge der Erneuerung stellt sich uns aber nun die Frage der Sinnhaftigkeit des Eintrags.


Das Dena-Ausstellerinnen/Aussteller Verzeichnis verlangt, dass der Eintrag alle drei Jahre erneut beantragt wird. Dieser Prozess ist zeitaufwändig und für uns aus folgenden Gründen mit nur geringem Mehrwert:

  • Erneuter (aller drei Jahre) Nachweis von Theoriestunden: Dies ist gesetzlich nicht gefordert und aufgrund der täglichen Einbindung unserer Energieberater in der praktischen Arbeit auch nicht zielführend.
  • Die Zahlung einer Gebühr für die Listung im Ausstellerverzeichnis ist in Ordnung, jedoch sollte dann auch eine Haftung der Dena für den Eintrag entstehen. Unsere Energieberater haften für die von Ihnen ausgestellten Energieausweise. Wer Gebühren verlangt, soll auch Verantwortung übernehmen!
  • Eine erneute Anmeldegebühr aller drei Jahre um dann die Studienabschlüsse oder Weiterbildungen erneut zu prüfen, erschließt sich uns überhaupt nicht. Die Qualifikation (Studienabschluss o.ä.) erlischt ja nicht.
  • Leider lässt die technische Umsetzung des Verzeichnises keine Verlinkung auf einen einzelnen Eintrag in der Liste zu, so dass ein potentieller Interessent, der die Eintragung prüfen möchte, erst umständlich über die Suche den Aussteller suchen muss.


Aus diesen Gründen ist eine Listung als Aussteller in der Dena Ausstellerdatenbank kein signifikanter Mehrwert für uns, sondern bringt lediglich zusätzliche Arbeit und Kosten mit sich.

An der (fachlischen und gesetzlichen) Qualifikation unserer Energieberater ändert sich dadurch natürlich nichts - das Ausstellerverzeichnis der dena ist nur eine Werbemaßnahme, gegen die wir uns entschieden haben.