Unsere Energieausweis Aussteller
Die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen erlangen unsere Energieberater durch ihre Aus- und Weiterbildungen wie im aktuellen GEG gefordert. Der entsprechenden Auszug aus dem GEG ist hier nachzulesen.
Alle Energieausweise werden bei uns nach der aktuellen Novelle des GEG ausgestellt (GEG 2024, verabschiedet am 16.10.2023).

Energieberater Wilfried Lauck
Dipl. Ingenieur (FH) Versorgungstechnik
Abschluss: Energieberater Wohngebäude
Abschluss: Energieberater Nichtwohngebäude
Abschluss: Energieaudit

Energieberater Sascha Hector
Dipl. Ingenieur (BA) Versorgungs- und Umwelttechnik / Technische Gebäudesysteme
Abschluss: Umweltmanagementbeauftragter, Umweltauditor, Qualitätsauditor TÜV

Energieberater Christian Schaller
Dipl. Ingenieur (FH) Wirtschaftsingenieurwesen
Abschluss: Dipl. Ingenieur (FH) Wirtschaftsingenieurwesen

Ehemalige Energieberater
Sie haben einen alten Energieausweis gefunden uns suchen dessen Aussteller?
Energieberater, die früher in unserem Namen Energieausweise ausgestellt haben, finden Sie hier. >
Keine Listung im dena-Ausstellerverzeichnis?
Über mehrere Jahre, seit 2007 waren wir mit unseren Energieberatern in dem Dena Ausstellerverzeichnis gelistet. Im Zuge der Erneuerung stellt sich uns aber nun die Frage der Sinnhaftigkeit des Eintrags.
Das Dena-Ausstellerinnen/Aussteller Verzeichnis verlangt, dass der Eintrag alle drei Jahre erneut beantragt wird. Dieser Prozess ist zeitaufwändig und für uns aus folgenden Gründen mit nur geringem Mehrwert:
- Erneuter (aller drei Jahre) Nachweis von Theoriestunden: Dies ist gesetzlich nicht gefordert und aufgrund der täglichen Einbindung unserer Energieberater in der praktischen Arbeit auch nicht zielführend.
- Die Zahlung einer Gebühr für die Listung im Ausstellerverzeichnis ist in Ordnung, jedoch sollte dann auch eine Haftung der Dena für den Eintrag entstehen. Unsere Energieberater haften für die von Ihnen ausgestellten Energieausweise. Wer Gebühren verlangt, soll auch Verantwortung übernehmen!
- Eine erneute Anmeldegebühr aller drei Jahre um dann die Studienabschlüsse oder Weiterbildungen erneut zu prüfen, erschließt sich uns überhaupt nicht. Die Qualifikation (Studienabschluss o.ä.) erlischt ja nicht.
- Leider lässt die technische Umsetzung des Verzeichnises keine Verlinkung auf einen einzelnen Eintrag in der Liste zu, so dass ein potentieller Interessent, der die Eintragung prüfen möchte, erst umständlich über die Suche den Aussteller suchen muss.
Aus diesen Gründen ist eine Listung als Aussteller in der Dena Ausstellerdatenbank kein signifikanter Mehrwert für uns, sondern bringt lediglich zusätzliche Arbeit und Kosten mit sich.
An der (fachlischen und gesetzlichen) Qualifikation unserer Energieberater ändert sich dadurch natürlich nichts - das Ausstellerverzeichnis der dena ist nur eine Werbemaßnahme, gegen die wir uns entschieden haben.

