Energieausweis nach GEG. Was ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG)?
Das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, ist die Zusammenfassung dreier Bundesgesetze:
- das Energieeinspargesetz
- die Energieeinsparverordnung
- das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
Die Gesetzeslage soll so verinfacht und vereinheitlicht werden. Der volle Titel des GEG lautet Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze. Da es er die bestehenden Gesetze ersetzt, ist es seit Inkraftreten auch maßgeblich für die Erstellung von Energieausweisen, die in §79-88 geregelt sind.

Verbrauchsausweis nach GEG noch erlaubt? - Die Wärmeschutzverordnung von 1977
Oft werden wir gefragt, ob es stimmt, dass nach Inkrafttreten des GEG keine verbrauchsbasierten Energieausweise mehr ausgestellt werden dürfen. Woher diese Befürchtung kommt, ist unerschiedlich, aber sie ist in jedem Fall unbegründet.
Energieausweise nach GEG dürfen weiterhin nach Verbrauch oder nach Bedarf erstellt werden. Welcher Ausweis zulässig ist, ist genauso geregelt wir in der EnEV 2014. Die gesetzliche Grundlage dafür findet sich in §80 Absatz (3):
(3) Soll ein mit einem Gebäude bebautes Grundstück oder Wohnungs- oder Teileigentum verkauft [oder vermietet] ... werden, ist ein Energieausweis auszustellen, wenn nicht bereits ein gültiger Energieausweis für das Gebäude vorliegt. In den Fällen des Satzes 1 ist für Wohngebäude, die weniger als fünf Wohnungen haben und für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt worden ist, ein Energiebedarfsausweis auszustellen. Satz 2 ist nicht anzuwenden, wenn das Wohngebäude
- 1. schon bei der Baufertigstellung das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 (BGBl. I S. 1554) erfüllt hat oder
- 2. durch spätere Änderungen mindestens auf das in Nummer 1 bezeichnete Anforderungsniveau gebracht worden ist.
Bei der Ermittlung der energetischen Eigenschaften des Wohngebäudes nach Satz 3 können die Bestimmungen über die vereinfachte Datenerhebung nach § 50 Absatz 4 angewendet werden.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)
(PDF-Auszug aus dem Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020, Teil I. Nr 37 vom Bundesanzeiger Verlag)