Energieausweis für Haus oder Gebäude - Pflicht bei Hausverkauf

Der Energieausweis bzw. Energiepass ist seit 1. Mai 2015 ein Pflichtdokument beim Hausverkauf oder bei der Vermietung von Immobilien. Darunter fallen Gebäude zur gewerblichen Nutzung ebenso wie Häuser zu Wohnzwecken, ganz egal ob Einfamilienhaus (EFH), Mehrfamilienhaus (MFH) oder Ferienhaus.

Wenn Sie einen Energieausweis für Ihr Haus benötigen, stellen sich konkret zwei Fragen:

  • Für welche Art von Objekt benötigen Sie den Energieausweis?
  • Welche Art von Energieausweis benötigen Sie?

Energieausweis für Gebäude bei Verkauf und Vermietung

Beachten Sie, dass Sie den richtigen Energieausweis für ihr Gebäude zum Hausverkauf oder zur Vermietung benötigen:

Energieausweise für Gebäude, die zu Wohnzwecken dienen, können immer anhand des ermittelten Energiebedarfs ausgestellt werden (sogenannte Bedarfsausweise). Verbrauchsbasiert sind solche Ausweise nur dann zulässig, wenn das Haus gewisse Kriterien hinsichtlich Baujahr, Anzahl an Wohneinheiten oder Dämmstandards erfüllt. Dies können Sie hier überprüfen.

Energieausweis fürs Haus oder Häuser bei Verkauf und Vermietung

Der Energieausweis wird immer für das gesamte Haus erstellt, selbst wenn es nur um den Verkauf oder die Vermietung für eine einzelne Einheit geht. Mit dem Energieausweis für das Haus können anschließend auch die einzelnen Einheiten unabhängig voneinander vermarktet werden. Einnen Ausweis für eine einzelne Wohnung in einem Mehrfamilienhaus dürfen wir leider nicht ausstellen.

Dies führt insbesondere bei Häusernmit Gasetagenheizungen (oder Nachtspeicehröfen) oft zu Problemen, bei denen jede Einheit Ihren eigenen Heizungsverbrauch hat und diese nicht zentral vorliegen. In solchen Fällen gibt es leider nur zwei Möglichkeiten:

  1. Alle Bewohner des Hauses direkt kontaktieren und um Mitteilung des Heizungsverbrauchs der letzten drei Jahre bitten.
  2. Den örtlichen Netzbetreiber um Hilfe bitten. Dieser darf eine zusammenfassende Auskunft erteilen die dann alle Verbräuche im Haus umfasst. Mit diesen kann dann der Energieausweis ausgestellt werden.

Wenn beides nicht zum Erfolg führt, bleibt leider nur die Ausstellung eines bedarfsbasierten Energieausweises für das Haus, da hierfür keine Angaben zum Heizungsverbrauch, sondern nur zum Gebäude selbst notwendig sind.

Bedarfsbasierte Energieausweise für Haus und Gebäude

  • für Einfamilienhäuser (EFH), Zweifamilienhäuser (ZFH) und Mehrfamilienhäuser (MFH), unabhängig von Baujahr und Sanierungsgrad
  • Sie benötigen Angaben zur den Außenwandmaßen, Fensteröffnungen, zum Sanierungsstand und zur Heizung

Energieausweis Wohngebäude nach Bedarf - ab 199,00€

  • Der "große" Energieausweis
  • für unsanierte Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, Baujahr vor 1978 oder bei fehlenden Heizungsverbräuchen
  • Sie benötigen folgende Daten: Außenwandmaße, Heizungskennwerte, Bauteilinformationen (Dach, Fenster, Außenwand)
  • Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 1 Woche

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Energieausweis Gewerbe nach Bedarf - Preis nach Angebot

  • Der "große" Energieausweis
  • für alle Gewerbeobjekte zulässig
  • keine Heizungs- und Stromverbräuche benötigt.
  • Sie benötigen folgende Daten: Grundrisse, Bauteilinformationen (Dach, Fenster, Wände)
  • Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 2 Wochen und mehr

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Verbrauchsbasierten Energieausweise für Haus und Gebäude

  • für Häuser ab 5 Wohneinheiten
  • sowie bei EFH, ZFH und MFH (unter 5 Wohneinheiten), die den Standards der Wärmeschutzverordnung 1977 entsprechen (hier prüfen)
  • Sie benötigen Wohnfläche und Heizungsverbräuche der letzten drei Jahre

Energieausweis Wohngebäude nach Verbrauch - 69,00€

  • Der "kleine" Energieausweis
  • für Wohngebäude ab Baujahr 1978, mit mindestens 5 Wohnungen oder sanierte Altbauten
  • Sie benötigen folgende Daten: Ihre Heizungsverbräuche, Wohnfläche, Baujahr Haus/Heizung
  • Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 2-3 Tage

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Energieausweis Gewerbe nach Verbrauch - 79,00€

  • Der "kleine" Energieausweis
  • für alle Gewerbeobjekte zulässig
  • Sie benötigen folgende Daten: Die kompletten Heizungs- und Stromverbräuche, Nettofläche, Baujahr Haus/Heizung
  • Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 2-3 Tage

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