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Energieausweis für Haus und Gebäude

Energieausweis für Haus oder Gebäude - Pflicht bei Hausverkauf

Der Energieausweis bzw. Energiepass ist seit 1. Mai 2015 ein Pflichtdokument beim Hausverkauf oder bei der Vermietung von Immobilien. Darunter fallen Gebäude zur gewerblichen Nutzung und Häuser zu Wohnzwecken, ganz egal ob Einfamilienhaus (EFH), Mehrfamilienhaus (MFH) oder Ferienhaus.

Wenn Sie einen Energieausweis für Ihre Immobilie benötigen, stellen sich konkret zwei Fragen:

  • Für welche Art von Objekt benötigen Sie den Energieausweis?
  • Welche Art von Energieausweis benötigen Sie?
Energieausweis für Gebäude

Energieausweis für Gebäude bei Verkauf und Vermietung

Beachten Sie, dass Sie den richtigen Energieausweis für Ihr Gebäude zum Hausverkauf oder zur Vermietung benötigen:

Energieausweise für Gebäude, die zu Wohnzwecken dienen, können immer anhand des ermittelten Energiebedarfs ausgestellt werden (sogenannte Bedarfsausweise). Verbrauchsbasiert sind solche Ausweise nur dann zulässig, wenn das Haus gewisse Kriterien hinsichtlich Baujahr, Anzahl an Wohneinheiten oder Dämmstandards erfüllt. Dies können Sie hier überprüfen.

Bert mit Energieausweis

Energieausweis für Haus bei Verkauf und Vermietung

Der Energieausweis wird immer für das gesamte Haus erstellt, selbst wenn es nur um den Verkauf oder die Vermietung für eine einzelne Einheit geht. Mit dem Energieausweis für das Haus können anschließend auch die einzelnen Einheiten unabhängig voneinander vermarktet werden. Einen Ausweis für eine einzelne Wohnung in einem Mehrfamilienhaus dürfen wir leider nicht ausstellen.

Bei Häusern mit Gasetagenheizung oder Nachtspeicheröfen hat jede Einheit einen individuellen Verbrauch. In diesen Fällen gibt es zwei Möglichkeiten für die Erstellung eines verbrauchsbasierten Energieausweises für das Haus:

  1. Alle Bewohner des Hauses direkt kontaktieren und um Mitteilung des Heizungsverbrauchs der letzten drei Jahre bitten.
  2. Den örtlichen Netzbetreiber um Hilfe bitten. Dieser darf eine zusammenfassende Auskunft erteilen, die dann alle Verbräuche im Haus umfasst. Mit diesen kann dann der Energieausweis ausgestellt werden.


Falls diese Möglichkeiten für Sie nicht in Frage kommen, benötigen Sie einen bedarfsbasierten Energieausweis für das Haus. Für diesen sind lediglich Angaben zum Gebäude selbst notwendig.

Bedarfsbasierter Energieausweis

nach Bedarf

Bedarfsausweis Wohngebäude

Energieausweis Wohngebäude nach Bedarf

  • Der "große" Energieausweis
  • für alle Wohngebäude die keinen verbrauchsbasierten Energieausweis wollen oder können.
  • Sie benötigen folgende Daten: Außenwandmaße, Heizungskennwerte, Bauteilinformationen (Dach, Fenster, Außenwand)
  • Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 1 Woche
  • nach DIN 18599
  • Wahlweise mit Vereinfachung nach GEG §50 Abs 4 oder detailliert - Aufpreise

    ab 199,00 €

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    Bedarfsausweis Gewerbe

    Energieausweis Gewerbe nach Bedarf

    • Der "große" Energieausweis
    • für alle Gewerbeobjekte zulässig
    • keine Heizungs- und Stromverbräuche benötigt.
    • Sie benötigen folgende Daten: Grundrisse, Bauteilinformationen (Dach, Fenster, Wände)
    • Durchschnittliche Bearbeitungszeit: mind. 2 Wochen

      Preis nach Angebot

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