Den Energieausweis erstellen - Ganz einfach in neun Schritten

Den gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweises erstellen Sie bei uns in nur neun einfachen Schritten. So funktionierts:

  1. Daten zum Haus und den Verbrauchswerten im Online Formular eingeben und absenden, oder das Online Formular hier downloaden und bequem per Fax an 0341 - 301 04 13 oder per E-Mail an info@energieausweis-vorschau.de senden (Achtung es entstehen Zusatzkosten bei Bestellung via E-Mail oder Fax).
  2. Angaben zum Haus machen (Verbräuche, wenn vorhanden und letzte Modernisierungen), die als Grundlage für individuelle Modernisierungsempfehlungen dienen (optional).
  3. Sie erhalten eine Vorschau auf Ihren verbrauchsorientierten Energieausweis / Energiepass.
  4. Kontaktdaten und Versand-Adresse eingeben.
  5. Bestellung abschicken, Sie erhalten eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
  6. Der Energieberater prüft ihre Angaben auf Plausibilität und bestätigt Ihnen diese per E-Mail. Bei Unklarheiten oder offenen Fragen hält er mit Ihnen Rücksprache.
  7. Versand des rechtskräftigen Energieausweises / Energiepasses inklusive Registriernummer mit beiliegender Rechnung.
  8. Rechnungsbegleichung.
  9. Sie bewerten unseren Service (optional).

Der komplette Ablauf dauert in der Regel 1-2 Werktage ( bei verbrauchsbasierten Energieausweisen). Nachdem Ihr Energieausweis erstellt wurde und Sie nicht auf den Postversand warten möchten, können Sie uns jederzeit kontaktieren um ein Vorab-PDF zu erhalten.

Jetzt den Energieausweis erstellen

Verbrauchsorientierten Energieausweis erstellen - zum Onlineformular

Verbrauchsorientierter Energieausweis

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Bedarfsorientierten Energieausweis erstellen - zum Onlineformular

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Energieausweis für Nichtwohngebäude - zum online Formular

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Den Energieausweis selber erstellen?

Den Energieausweis selber erstellen darf bei weitem nicht jeder. Die Voraussetzung dafür ist ein umfassendes Wissen über energiesparendes Bauen, Heizungs- und Lüftungstechnik, Bauphysik und mehr. Dies wird allerdings bei Angehörigen bestimmter Berufsgruppen vorausgesetzt.

Wer den Energieausweis erstellen darf, ist in im Detail in der gesetzlichen Grundlage der Energieeinsparverordnung vom 21.11.2013 geregelt (kurz EnEV2014 nach dem Jahr des Inkrafttretens).

Den Energieausweis erstellen dürfen demnach nur  ausstellungsberechtigte Personen, die die Voraussetzungen nach §21 EnEV erfüllen. Dies umfasst unter anderem "Personen mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss in ... Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, ...", Schornsteinfeger, staatlich anerkannte Techniker mit entsprechendem Ausbildungsschwerpunkt und andere Berufsgruppen. Darüber hinaus listet die dena ausstellungsberechtigte Energieberater auf. Bei Ausstellern, die, wie unsere Energieberater, dort aufgeführt sind, können Sie also sicher gehen, dass sie die entsprechenden Qualifizierungen besitzen.

Solang Sie nicht zu den genannten Berufsgruppen gehören, dürfen Sie also auch keinen Energieauweis erstellen. Dies ist kein Grund zum Verzweifeln: Über unsere Online-Formulare können Sie einfach den richtigen Energieausweis  beantragen - unsere zertifizierten Energieberater prüfen Ihre Angaben, halten bei Unklarheiten Rücksprache und erstellen Ihnen anschließend einen rechtskräftigen Energieausweis für Ihr Gebäude.