Information rund um den Energieausweis - Übersicht

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FAQ - Antworten auf häufig gestellte Fragen

Unterschied zwischen Gebäudenutzfläche und Wohnfläche?

In meinem von Ihnen ausgestellten Energieausweis ist eine Gebäudenutzfläche von 180m² ausgewiesen. Ich habe jedoch nur eine Wohnfläche von 150m² angegeben. Ist der Energieausweis falsch?

Nein. Die auf dem Ausweis angegebene Fläche A(n) ist die Gebäudenutzfläche. Diese wird nach einem standardisierten Verfahren aus der Wohnfläche ermittelt und bildet die Grundlage für die Berechnungen des Verbrauchsausweises. Im Allgemeinen ist sie höher als die tatsächliche Wohnfläche. Mit Ihrem Energieausweis ist alles in Ordnung.

 

 

Energieausweispflicht für denkmalgeschütztes Haus?

Besteht für mein denkmalgeschütztes Haus von 1790 auch eine Energieausweispflicht und wenn ja, welchen Ausweis muss ich beantragen?

Baudenkmäler sind von der Energieausweispflicht befreit. Das heißt, diese können ohne Vorlage eines Energieausweises vermietet oder verkauft werden. Was ein Bau- oder Kulturdenkmal ist, regelt das jeweilige Länderrecht.

 

 

Energieausweis für Eigentumswohnung?

Ich bin Eigentümer einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus, welche ich nun verkaufen möchte. Benötige ich auch dafür einen Energieausweis und wenn ja, kann ich einen verbrauchsbasierten  ausstellen?

1. Ja, ein Energieausweis wird auch hier zwingend zum Verkauf benötigt.

2. Leider ist es nicht möglich, einen Energieausweis für einen einzelnen Gebäudeteil (zB eine einzelne Wohnung) auszustellen. Ein Energieausweis muss immer für das gesamte Objekt angefertigt werden Die Ausnahme: Trennung von Wohn- und Gewerbe mit zwei verschiedenen Energieausweisen (einmal für Wohngebäude und einmal für Nichtwohngebäude).

 

 

Alter Ausweis ungültig nach EnEV 2014?

Seit dem 01.05.2014 ist nun die EnEV 2014 in Kraft. Ist mein alter Energieausweis (nach EnEV 2009) damit ungültig?

Nein, Ihr Energieausweis ist unverändert 10 Jahre ab Ausstelldatum gültig. Auch wenn seitdem eine neue EnEV in Kraft getreten ist.

 

 

Geben Sie Modernisierungsempfehlungen?

Ja, unsere Energieberater, Ausweis-Aussteller oder Experten geben Modernisierungsempfehlungen.

Was bedeuten die Begriffe Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf?

Was bedeuten die Begriffe Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf? Kann es sein, dass der Endenergiebedarf höher ist als der Primärenergiebedarf?

Der Primärenergiebedarf umfasst die Energiemenge, die bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung des Energieträgers benötigt werden. Dabei wird der Energiebedarf unter Berücksichtigung der verwendeten Energieträger mit einem Primärenergiefaktor (Heizöl, Erdgas = 1,1; Holz = 0,2; Nah- und Fernwärme = 0; Strom = 1,8 usw) multipliziert. Die Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) bestimmt Obergrenzen, die beim Gebäudebau berücksichtigt werden müssen.

 

Der Endenergiebedarf ist das Ergebnis der Multiplikation. Dieser Wert wird in Ihren Energieausweis eingetragen. Durch die unterschiedlichen Faktoren ist es also durchaus möglich, dass der Endenergiebedarf höher ist als die Primärenergiebedarf.

Unterschiedliches Heizverhalten wichtiger Faktor für den Energieausweis?

Ich habe eine gewisse Fluktuation in den Wohnungen, mal wohnt in einer ein Single, der kaum heizt, mal eine 4-köpfige Familie. Das Heizverhalten ist somit stark unterschiedlich. Wie spielt dieser wichtige Faktor in die Einstufung / Bewertung ein?

Generell muss man sagen, dass der Nachteil des verbrauchsorientierten Ausweises eben genau darin liegt, dass das Nutzerverhalten, dessen Einfluss auf den Verbrauch teilweise recht hoch sein kann, letztendlich nicht transparent wird. Der Vorteil des verbrauchsorientierten Ausweises ist, dass er vergleichsweise einfach und preiswert erstellt werden kann.

Sind Sie berechtigt Energieausweise zu erstellen?

Wie kann ich feststellen, ob der von Ihnen angebotene Ausweis den gesetzlichen Bestimmungen folgt und ob sie berechtigt sind einen solchen Ausweis zu erstellen.

Für die Richtigkeit des Energieausweises auf Grundlage Ihrer Daten haftet der Aussteller. Sollten wir gesetzliche Bestimmungen nicht befolgen, oder unberechtigt den Ausweis ausstellen, wäre dies eine Urkundenfälschung.

Wir können Ihre Sorge sehr gut verstehen, jedoch war der Aufwand zur Erstellung der Plattform und des Vorschaurechners sehr hoch. Der Aufwand eine Aussteller-Berechtigung zu erhalten ist demgegenüber sehr sehr gering und es würde demnach wenig Sinn machen unseriös zu arbeiten.

Aussteller:

  • Dipl. Ing. f. Energietechnik (TH)
  • Aussteller-ID: 31603
  • Studium Energie- und Umwelttechnik
  • Dozententätigkeit im Rahmen der Ausbildung von Gebäudeenergieberatern im Handwerk (Handwerkskammer Leipzig)
  • Veröffentlichungen: Senkung des Jahresenergiebedarfs durch transparente Wärmedämmung von Fassaden, WZ der HTWK Leipzig 5 (1998) 1, S. 3-10

Energiebedarf für Warmwasser im Energieausweis?

Warum wird der Energiebedarf für Warmwasser im Energieausweis mit aufgeführt? Das sagt doch gar nichts über die energetischen Qualitäten des Gebäudes aus.

Das hat zwei Gründe:


1. Die energetische Qualität des Gebäudes wird nicht nur durch die Wärmedämmeigenschaften des Baukörpers bestimmt sondern auch durch die Effektivität der Anlagen zur Gebäudeheizung und Warmwasserbereitung. Gerade bei der Warmwasserbereitung entstehen oft erhebliche Wärmeverluste, z.B. wenn Speicher oder Zirkulationsleitungen nicht oder nicht ausreichend gedämmt sind



2. soll ja auch bei Verbrauchsausweis mit der Einordnung der Verbrauchskennwerte in Farbskala und Effizienzklassen eine Vergleichbarkeit von Gebäuden erreicht werden. In der Regel erfolgt bei vielen Gebäuden die Warmwasserbereitung zentral über die Heizungsanlage ohne separate Energieverbrauchserfassung. Dementsprechend ist es einfacher, im Energieausweis auch den Gesamtverbrauch auszuweisen und bei Gebäuden mit dezentraler Warmwasserbereitung einen pauschalen Ausfschlag einzurechnen.


Für die Ermittlung des Verbrauchskennwertes wird der Verbrauchsanteil für Beheizung klimatisch bewertet, der Warmwasseranteil geht unverändert ein.

Kein Energieausweis. Besteht ein Anrecht auf Schadensersatz?

Wir haben den Energieausweis beim Verkäufer angefordert. Er meinte, der Makler sei zuständig, dafür würde er bezahlt werden. Der Makler behauptete, dass der Ausweis bei der Besichtigung da gelegen hätte. Wir haben nie einen gesehen. Dafür gibt es Zeugen.
Nun haben wir ihn letzte Woche bekommen. Ganze vier Wochen nach dem Kaufvertrag. Was können wir dagegen unternehmen? Besteht ein Anrecht auf Schadensersatz?

 

 

In der Tat wäre der Verkäufer (in Ihrem Fall der Makler) verpflichtet gewesen, Ihnen den Energieausweis unaufgefordert vorzulegen. Sie hätten auf der Vorlage bestehen müssen. Jetzt ist es natürlich schwierig nachzuweisen, dass Ihnen kein Energieausweis vorgezeigt wird (es sei denn, dies lässt sich durch das Ausstellungsdatum des Ausweises ausschließen).
Sollte der Energieausweis, der Ihnen nun vorliegt, fehlerhaft sein, dann besteht natürlich die Möglichkeit, auf Nachbesserung des Dokuments durch den Eigentümer zu bestehen. Theoretisch lässt sich sicher auch ein Schadensersatzanspruch konstruieren, falls die Immobilie im ursprünglich falschen Ausweis deutlich günstiger dargestellt wurde. Das ist allerdings sehr schwierig und hier wäre auch zu ermitteln, wer letztlich für die Fehler haftbar ist. In der Praxis der Rechtsprechung ist das meines Wissens in noch keinem Fall gelungen.

Falsche Adresse auf dem Energieausweis. Was tun?

Ich habe heute meinen Energieausweis erhalten. Leider habe ich wohl nicht drauf geachtet, dass der falsche Buchstabe auf der Anschrift eingetragen ist.
Es sind 3 identische Häuser bzw. Reihenhäuser (gleiche Hausnummer mit unterschiedlichem Buchstabenzusatz). Mein Haus hat die Nr. 33c aber der Energieausweis ist ausgestellt auf 33a. Es sind wie gesagt 3 gleiche Häuser mit der gleiche Ausstattung. Brauche ich zwingend einen neuen Energieausweis?

 

 

Ja. Für den Fall, dass Sie vermieten oder weiterverkaufen wollen, brauchen Sie einen gültigen Energieausweis mit der korrekten Adresse. Der Alteigentümer wollte da sicher Geld sparen und hat nur einen Ausweis für die drei Gebäude ausstellen lassen. Mein Rat: Da sich ja praktisch nur der Adresszusatz ändert, sollte sich der Aufwand für die Neuausstellung in Grenzen halten, also auf einem korrekten Ausweis bestehen.

Energieausweis für Haus im Rohbau?

Ich möchte mein Haus verkaufen, dass sich noch im Rohbau befindet. Benötige ich für den Verkauf einen Energieausweis? Was sagt die EnEV dazu aus?

Für diesen Fall werden Sie in der EnEV direkt keinen Hinweis finden. Allerdings ergibt sich schon aus den Regeln zur Erstellung von Energieausweisen, dass in diesem Fall KEIN Energieausweis ausgestellt werden muss und kann. Da keine funktionierende Heizungsanlage mehr vorhanden ist, sind weder die Voraussetzungen zur Erstellung eines Verbrauchs- noch eines Bedarfsausweises vorhanden.


Die Befreiung von der Ausweispflicht lässt sich wie folgt ableiten: Das Gebäude wird nicht gemäß § 1 Abs. 2 EnEV 2014 unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt

In beiderseitigem Einverständnis auf den Energieausweis verzichten?

Seit 1.5.2014 gibt es hierzu eine klare Regelung: Es muss in jedem Fall ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden. Ausschlussklauseln (gegenseitiges Einvernehmen), die bis dato noch häufig in Kaufverträgen vorkamen, sind nicht mehr zulässig. Zu Ihrer Sicherheit würde ich also nicht darauf verzichten, auch wenn der Käufer im Moment nicht darauf besteht. Manchmal ändern Leute ihre Meinung oder versuchen im Nachgang dann noch einmal, den Kaufpreis auf dem Klageweg "nachzuverhandeln". Uns sind derartige Fälle leider schon bekannt.

Energieausweis für Ferienhaus?

Wir haben ein EFH im Vertrieb, welches wie ein Ferienhaus genutzt wurde (einzelne Wochenenden, Ferien). Aufgrund dessen sind keine 3 Jahre Verbrauch nachweisbar. Ist es dennoch möglich, einen verbrauchsbasierten Energieausweis zu erstellen?

Sollte das Ferienhaus wirklich nur sporadisch genutzt werden, besteht möglicherweise gar keine Verpflichtung, bei Vermietung einen Energieausweis vorzulegen. Die Energieeinsparverordnung sagt (ohne hier den genauen Gesetzestext zu zitieren), dass Gebäude, die nur eingeschränkt beheizt werden und so nicht mehr als 25% der Heizenergie eines vergleichbaren Gebäudes verbrauchen, von der Ausweispflicht befreit sind. Sollte Ihr Ferienhaus also hauptsächlich in den Sommermonaten vermietet sein bzw. über keine fest installierte Heizung verfügen, so können Sie sicher davon ausgehen, dass keine Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises besteht

Energieausweis für Haus mit modernem Anbau?

Ich möchte gern einen online-Energieausweis (verbrauchsorientiert) bei Ihnen erstellen lassen und habe dazu noch Fragen: Mein Haus ist Baujahr 1999, der zweigeschossige Anbau ist neu (Bj 2014), entsprechend sind es unterschiedliche Angaben bez. Dämmungsdicke und Fenster. Welche soll ich angeben? Art des Hauses: an dem Anbau ist direkt ein anderes Haus drangebaut. Ist es dann eine DDH oder eher ein REH? Passt beides nicht so recht ... Warum ein Foto vom Haus? Kommt das auf den Ausweis, oder brauchen Sie das nur zur Erstellung?

 

Ich werde versuchen, Ihre Fragen nacheinander zu beantworten:
1. Sie können selbstverständlich einen Ausweis für das komplette Haus erstellen lassen, unabhängig davon, ob es in der Vergangenheit wesentlich erweitert wurde.
2. Wenn eine wesentliche Erweiterung stattfand (war ein Bauantrag erforderlich), dann sind im Energieausweis sowohl das ursprüngliche Baujahr als auch das Baujahr der Erweiterung/Anbau anzugeben. Unser Onlineformular lässt hier Mehrfachangaben zu.
3. Bei den Baujahren Ihres Hauses ist eine differenzierte Angabe der Dämmungsdicke von Orginalsubstanz und Erweiterung irrelevant (für den Verbrauchsausweis), weil auch schon das Ursprungshaus nach WSchV 95 mit einem vergleichsweise hohen Dämmstandard errichtet wurde. In diesem Fall würden wir ohnehin diesbezüglich keine Modernisierung für notwendig halten und auch keine entsprechenden Hinweise im Energieausweis machen.
4. Wenn nicht klar ist, ob es sich um ein REH oder eine DHH handelt, können Sie diese Angabe auch weglassen. Aus meiner Sicht würde es sich immer noch um ein freistehendes Haus (mit komplexem Grundriss) handeln.
5. Die Veröffentlichung eines Fotos auf dem Energieausweis ist freiwillig, Sie können auch darauf verzichten.

Ist das Baujahr der Anlagentechnik Pflichtangabe für Immobilienanzeigen?

Muss bei den Pflichtangaben für Immobilienanzeigen das Baujahr der Anlagentechnik oder nur das Baujahr des Hauses angegeben werden (was ja oft weit auseinanderklafft)?

Das Baujahr der Heizungsanlage muss in Immobilieninseraten nicht zwingend angegeben werden, egal, ob in Zeitungen, auf Internetportalen oder privat inseriert wird.

Wo finde ich die Angaben zum Warmwasserverbrauch / mittlere Warmwassertemperatur?

In Ihrem Formular fragen Sie Informationen zum Warmwasserverbrauch und zur mittleren Warmwassertemperatur ab. Leider habe ich dazu keinerlei Angaben. Wie kann ich beides herausfinden, bzw. ist ein Energieausweis auch ohne diese Angaben möglich?

Die Ausstellung des verbrauchsbasierten Energieausweises ist auch dann problemlos möglich, wenn Sie (wie in den meisten Fällen)keine Angaben zum Warmwasserverbrauch machen können. In diesem Fall wird zur Berechnung des Warmwasseranteils am Heizenergieverbrauch ein pauschaler Anteil herangezogen. Dieser ist in der Energieeinsparverordnung geregelt. In diesem Fall wird auch die Angabe der mittleren Warmwassertemperatur nicht benötigt.

Gebäude wird mit Mini-BHKW beheizt. Welchen Energeiausweis wähle ich?

Unser Gebäude, das wir gerne verkaufen möchten, wird durch ein Mini-BHKW (an dem außerdem noch zwei weitere Gebäude angeschlossen sind) beheizt. Durch den Betrieb mit Gas sparen wir gleichzeitig Strom ein. Ich habe im Formular zur Ausstellung eines Energieausweises nichts finden können, was dieses berücksichtigt. Wie ist hier vorzugehen?

Sie haben vollkommen recht. Das Mini-BHKW nutzt nur ca. 60-70% der eingesetzten Energie (Gas) zur Wärmebereitstellung. Wenn Sie also im Verbrauchsausweis den Gasverbrauch angeben, dann würde der Verbrauchskennwert nach oben verfälscht. In der Regel ist am Ausgang des BHKW (Wärmeauskopplung) ein Wärmemengenzähler WMZ installiert (oder sogar einer für jedes Gebäude). Das ist üblich, da der erzeugte/eingespeiste Strom ja meistens nach KWKG gefördert wird und hierfür eine Erfassung der Wärmemengen erforderlich ist. Sollte ein WMZ vorhanden sein, dann könnten wir die darüber abgerechneten Wärmemengen für den Verbrauchsausweis nutzen.

Separate Energieausweise bei einem Wohn- und Geschäftshaus?

Unter welchen Voraussetzungen müssen bei einem Wohn- und Geschäftshaus separate Energieausweise für Wohn-, und Gewerbeteil ausgestellt werden?

Generell müssen bei gemischt genutzten Gebäuden, also Häusern, die sowohl über Flächen mit Wohn- als auch Gewerbenutzung verfügen, jeweils separate Energieausweise für Wohn- und Gewerbeteil ausgestellt werden. Aber auch hier gibt es Ausnahmen bzw. Ermessensspielraum für den Prüfer. Gibt es zum Beispiel gewerblich genutzte Flächen in einem Wohnhaus, die nur einen sehr geringen Anteil an der Gesamtfläche haben oder werden die gewerberäume wohnähnlich genutzt (z.B. in Praxen, Kanzleien oder Büros), so kann ausnahmsweise für das gesamte gebäude unter Einschluss dieser Gewerbeflächen ein Energieausweis für Wohngebäude erstellt werden.


Umgekehrt gilt dies natürlich auch für große Gewerbeobjekte mit einem marginalen Wohnanteil (z.B. Hausmeisterwohnung). Hier kann auch ein Energieausweis für Nichtwohngebäude für das komplette Objekt ausgestellt werden.

Sind Ihre Energieberater berechtigt Energieausweise auszustellen?

Wie kann ich sicher gehen, dass Ihre Energieberater wirklich dazu berechtigt sind, Energieausweise auszustellen?

Das Ausstellerverzeichnis der Deutschen Energieagentur (dena) listet eine Reihe von Energieausweis-Ausstellern. Die Liste ist aber ohne Gewähr, da es keine verbindliche Prüfung der Ausstellungsvoraussetzungen gibt.


Es bleibt Ihnen im Zweifelsfall nur, die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen direkt beim betreffenden Energieberater nachzufragen.
Die notwendigen Voraussetzungen sind in §21 der Energieeinsparverordnung beschrieben.

Brauche ich als Vermieter von einem Büroraum einen Energieausweis?

Brauche ich jetzt als Vermieter von einem Büroraum auch einen Energieausweis - wie ist da die Lage?

Ja, auch in diesem Fall benötigen Sie bereits bei der Inserierung bzw. Besichtigung einen gültigen Energieausweis. Dieser wird für das gesamte Gebäude bzw. bei gemischt genutzten Gebäuden für die gesamte Gewerbefläche ausgestellt.

14 Wohneinheiten und 2 Ladenlokale - Wecher Ausweis?

Mein Objekt hat 14 Wohneinheiten und 2 Ladenlokale. Kann hier auch der verbrauchsbasierte Energieausweis verwendet werden, wenn das Objekt der Wärmeschutzverordnung von 1977 entspricht?

Wie in der EnEV erwähnt, sind bedarfsorientierte Energieausweise bei einem vor 1977 errichteten Objekt nur notwendig, wenn es weniger als 5 Wohneinheiten hat. Das heißt unabhängig davon, ob das Objekt der Wärmeschutzverordnung von 1977 entspricht, kann für das Gebäude ein verbrauchsbasierter Energieausweis ausgestellt werden.

Bitte bedenken Sie allerdings, dass das nur für den Wohnanteil des Gebäudes gilt. Für ein Mischgebäude (gewerblicher und Wohnanteil) benötigen Sie zwei Ausweise - in Ihrem Fall jeweils einen verbrauchsbasierten Energieausweis für Wohngebäude und für Nichtwohngebäude (für die Ladenlokale - in der Annahme diese werden gewerblich genutzt und beheizt).

Mehrfamilienhaus mit mehr als 3 WEs, aber keine Verbrauchsdaten. Was tun?

Ich wollte bei Ihnen einen verbrauchsorientierten Energieausweis bestellen. Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten das nach der EnEV gedämmt ist. Jedoch haben alle Wohnungen eine eigene Heizung und Warmwasseraufbereitung. Natürlich habe ich nicht diese Verbrauchsdaten zur Hand, da die Mieter direkt mit dem Versorger abgerechnet haben. Was ist dort zu tun, zumal in den letzten Jahren Mietwechsel stattgefunden haben!?

 

Also zunächst einmal erfüllt das Gebäude alle formalen Voraussetzungen für einen verbrauchsbasierten Energieausweis.
Die Verbrauchsdaten für das gesamte Objekt können Sie am besten direkt beim örtlichen Energieversorger nachfragen. Dieser muss Ihnen die Verbrauchsdaten herausgeben und darf dies auch nicht mit Verweis auf Datenschutz ablehnen. Sollte es (wie wir in ganz seltenen Fällen erleben) Probleme geben, weisen Sie den Energieversorger darauf hin, dass er zur Herausgabe dieser Daten an den Eigentümer verpflichtet ist. Da der Eigentümer die Daten zur Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht benötigt, hat er einen Anspruch auf Herausgabe der Daten gegenüber dem Versorgungsunternehmen aus § 28 III 1 Nr. 1 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz).

Energieausweis für unbeheiztes Lagerhaus?

Ich würde gern einen Energieausweis für mein Lagerhaus ausstellen lassen. Nun fragt mich das Formular nach den Verbrauchswerten der Heizung. Problem: mein Lagerhaus wird gar nicht beheizt. Was soll ich denn nun da angeben?

Einfache und kurze Antwort: Für ein unbeheiztes Lagerhaus muss (und kann auch) kein Energieausweis erstellt werden.

Maximaler Leerstand?

Wie ist das denn eigentlich mit dem Verbrauchsausweis bei Leerstand?
Ich hab schon Verbrauchswerte für das Haus, aber es stand eben zwischendurch auch immer mal wieder über Monate hinweg leer. Darum sind die Werte sehr niedrig. Wie viel Leerstand darf mein Haus denn maximal haben, bevor ich einen Bedarfsausweis machen muss?

 

Das entscheiden wir im Einzelfall nach Absprache. Prinzipiell lässt sich schon sagen, dass umso größer der anteilige Leerstand (durch teilweise unbeheizte Flächen bzw. temporäre Nichtnutzung des Gebäudes) ist, desto unplausibler werden die Ergebnisse und die Aussagekraft des Energieausweises.