Energieausweis Pflicht - die Ausnahmen
Bescheinigung der Befreiung von der Energieausweispflicht - 30,00 €
zum Formular weitere Information
Wir prüfen verbindlich Ihren Sachverhalt.
Ausgenommen von der o.g. Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises sind:
- kleine Gebäude unter 50m² Nutzfläche
- Baudenkmäle
- Ferienhäuser
- unbeheizte Objekte
- und weitere, welche auf unserem Formular genau ersichtlich sind.
Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Immobilie von der Ausweispflicht befreit ist oder nicht, können Sie uns gern danach fragen oder gehen Sie einfach auf Nummer sicher und bestellen eine Befreiung von der Energieausweispflicht. Diese wird Ihnen mit Unterschrift und Stempel per PDF zugesandt.
Praktische Hinweise zur Energieausweis Pflicht in Deutschland
Bei vielen Eigentümern herrscht nach wie vor große Unsicherheit, ob für sie eine Energieausweis Pflicht besteht und welche Ausweisart in diesem Fall beantragt werden muss. Neben unseren Informationen zur Ausweispflicht halten wir für Sie auch einen einfachen und kostenlosen Hauscheck bereit, mit dem Sie leicht feststellen können, welche Ausweisart für Ihr Haus möglich ist.
Bei Neuerrichtung von Gebäuden ist der Energieausweis Pflicht als Bestandteil der Bauantragsunterlagen. Die Energieausweis Pflicht besteht bereits (teilweise in abgewandelter Form) seit 2002. Dennoch wurde nach eigener Recherche in vielen Fällen kein Energieausweis ausgestellt.
Ein Nachweis über die Einhaltung der Energiesparverordnung (EnEV) bzw. des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) existiert aber in den meist. Mit diesen Nachweisunterlagen fällt es uns sehr leicht, Ihnen im Bedarfsfall einen gültigen Energieausweis zu erstellen. Fragen Sie in einem solchen Fall gern bei uns nach, gegebenenfalls können wir Ihnen hier sehr schnell und günstig weiterhelfen.
Energieausweis Pflicht bei Nichtwohngebäuden
Auch bei Nichtwohngebäuden besteht im Falle von Vermietung, Verkauf, Verpachtung oder Verleasung eine Energieausweis Pflicht. Im Unterschied zu Wohngebäuden, besteht für Eigentümer hier jedoch die Wahl zwischen dem bedarfsbasierten oder (günstigeren) verbrauchsbasierten Energieausweis. Beide Ausweisarten sind bei uns einfach und kostengünstig erhältlich.
Keine Energieausweis Pflicht... aber trotzdem sinnvoll?
Der Energiepass fängt langsam an, sich insbesondere auf dem Wohnungsmarkt zu etablieren. Immer mehr Interessenten fragen nach dem Energieausweis für die Wohnung und die Energieeffizienz gehört mittlerweile zu den wichtigsten Kriterien bei der Objektwahl.
Deshalb kann es natürlich für Eigentümer immer sinnvoll sein, einen Energieausweis für Ihr Wohngebäude oder Nichtwohngebäude erstellen zu lassen, auch wenn Sie möglicherweise von der Pflicht zur Vorlage befreit sind.
Nutzen Sie einfach unsere Vorschaufunktion, die Ihnen nach Eingabe der Gebäudedaten (aber noch vor Abschluss der Bestellung!) einen Überblick über die Energiekennwerte Ihres Gebäudes gibt. Dies hilft Ihnen abzuschätzen, ob es sich vielleicht doch lohnt, mit dem Energieausweis um Mieter oder Käufer zu werben.
Auch hier gilt: Für alle Fragen rund um den Energieausweis stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung! Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, telefonisch oder per Mail.
Weblink zu Energieausweis: Energieausweis bei Wikipedia
