Können mehrere Heizungen bzw. verschiedene Energieträger eines Gebäudes im Energieausweis erfasst werden?

Gerade in Zwei- oder Mehrfamilienhäusern bzw. komplexeren Nichtwohngebäuden gibt es oft mehrere verschiedene Heizungsanlagen (z.B. Einzelheizungen), die zum Teil auch mit unterschiedlichen Energieträgern betrieben werden.

 

Viele Aussteller von Energieausweisen haben mit diesen Fällen Probleme, da ihre Software zur Berechnung des Energieausweises die Eingabe verschiedener Energieträger nicht erlaubt.

Unser Eingabeformular zur Bestellung eines Energieausweises ist dagegen sehr flexibel. So können Sie problemlos die Verbräuche mehrerer Heizungsarten eingeben.

Dabei müssen auch die Verbrauchszeiträume nicht hundertprozentig übereinstimmen (in der Praxis sind ja die Ablesetermine z.B. für Gas und Strom meist an verschiedenen Tagen). End- und Primärenergieverbrauchskennwert werden auch aus diesen Daten in Gesamtheit berechnet.

Es ist auch vollkommen unproblematisch, wenn die einzelnen Abrechnungszeiträume nicht genau ein Jahr betragen. Auch deutlich längere oder kürzere Einzelzeiträume werden von uns korrekt berücksichtigt.

Sollten nämlich z.B. die vorhandenen Eingabefelder bei der Angabe mehrerer Energieträger nicht ausreichen, können Sie einzelne Abrechnungszeiträume auch einfach durch Addition zusammenfassen, die Berechnung und Klimabereinigung wird trotzdem exakt durchgeführt.

 

Beim Wechsel der Heizung im betrachteten Zeitraum ist möglicherweise kein Verbrauchsausweis möglich

 

Streng genommen muss bei umfassenden Modernisierungsmaßnahmen - und dazu gehört in der Regel auch der Austausch der Heizungsanlage - ein neuer Energieausweis ausgestellt werden, da sich durch die Maßnahme aller Voraussicht nach der Energieverbrauch des Gebäudes stark ändern wird. Liegt der heizungsaustausch weniger als 3 Jahre zurück, können für das Gebäude mit neuer Heizung keine Verbrauchsdaten über den Mindestzeitraum von drei jahren erbracht werden und ein Verbrauchsausweis ist nicht möglich.

Aber auch hier gibt es Ausnahmen: Wird z.B. nur der Heizkessel erneuert, die Heiztechnologie bleibt aber im Wesentlichen erhalten (z.B. wird ein kaputter Ölkessel durch einen Neuen ersetzt), dann können sowohl die "alten" als auch die "neuen" Verbrauchsdaten für die Erstellung eines verbrauchsbasierten Energieausweises verwendet werden. Gleiches gilt, wenn z.B. durch Brennertausch auf einen anderen Energieträger umgestellt wird (z.B. von Heizöl auf Erdgas).

Falls Sie trotzdem noch Fragen zur Eingabe Ihrer Verbrauchsdaten haben

Rufen Sie uns einfach an!

Wir helfen Ihnen bei der Eingabe in unser Onlineformular.

Gern prüfen wir auch Ihre Abrechnungen, wenn Sie unsicher sein sollten, und korrigieren Ihre Angaben.

Oder nutzen Sie unseren Service für die Datenbeschaffung. Wir ermitteln dann alle erforderlichen Verbrauchsdaten für Ihren Energieausweis selbständig.