Der rechtskräftige Energiepass für Ihr Haus

verbrauchsorientierter Energieausweis - Seite 3

Die Begriffe Energiepass und Energieausweis meinen absolut dasselbe.

Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird für das rechtsgültige Gebäude-Zertifikat der Begriff Energieausweis verwendet und beschrieben. Der Begriff Energiepass  wird aber umgangssprachlich gleichbedeutend verwendet.

Der Energiepass ist ein vierseitiges Formular, welches die energetische Qualität von Gebäuden bewertet. Das aktuelle GEG unterscheidet Gebäude nach Wohn- und Nichtwohngebäuden. Aber seit der Energie-Einspar-Verordnung von 2014 muss jeder Mieter, Pächter und Käufer von Gebäuden oder Wohnungen schon vor Vertragsabschluss die Möglichkeit haben, den Energiepass einzusehen. Je nach Gebäudeart und Nutzungsart wurde und wird ein unterschiedlicher Energiepass zu einem unterschiedlichen Zeitpunkt Pflicht.

Man unterscheidet zwischen dem bedarfsorientierten Energiepass und dem verbrauchsorientierten Energiepass für Wohngebäude und Nicht- Wohngebäude. Speziell finden Sie zum Thema Energieausweis Haus hier mehr, denn es gibt Unterschiede ob Ein- oder Mehrfamilienhaus oder Ferienhaus. Wichtig, Sie benötigen den Energieausweis beim Hausverkauf.

Die von uns ausgestellten Energiepässe werden persönlich und fachmännisch von einem zertifizierten Energieberater ausgestellt und unterschrieben. Jeder Energiepass ist somit rechtskräftig und 10 Jahre gültig.

Energiepass online bestellen

zum Bestellformular verbrauchsorientierter Energieausweis für Wohngebäude

Verbrauchsorientierter Energiepass - 69,00 Euro

  • für Gebäude mit mehr als 4 Wohnungen
  • bei weniger als 5 Wohnungen,  nur wenn der Bauantrag nach 31.10.1977 gestellt oder so modernisiert wurde, dass das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht wird. Dies können Sie hier online leicht für Ihr Gebäude prüfen.
  • Daten: U.a. Nutzfläche (Wohnfläche), Baujahr von Haus und Heizung, Energieverbrauch der letzen Jahre (mehrere unterschiedliche Heizsysteme möglich)
  • bestellen Sie Ihren Energieausweis / Energiepass bequem online oder alternativ über unser PDF-Formular


Energiepass für Nichtwohngebäude - 79,00 Euro

  • verbrauchsorientiert
  • Pflicht seit 1. Juli 2009 bei Verkauf oder Neuvermietung
  • berücksichtigt die verbrauchten Mengen an Energie für das Heizen z.B.: Strom, Gas, Öl, ... aus den letzten drei Jahren
  • Stomverbrauch
  • bestellen Sie online oder alternativ über unser PDF-Formular.
  • verbrauchsorientierter Energiepass Wohngebäude
  • verbrauchsorientierter Energiepass Gewerbe

Verbrauchsorientierter Energiepass Mischgebäude - 148,00 Euro

Bedarfsbasierter Energieausweis für Wohngebäude online bestellen

Bedarfsausweis für Wohngebäude - ab 199,00 Euro

Angebot Anfordern für den bedarfsorientierten Energieausweis Wohngebäude, Gerwerbe- und Mischgebäude

Bedarfsorientierter Energiepass für Nichtwohngebäude

Zusätzliche Serviceangebote zum Energieausweis / Energiepass

Wir können Ihnen zum Energiepass zahlreiche Zusatzleistungen anbieten. Dazu zählen u.a. :

 


Sie sind sich unsicher, welchen Energiepass / Energieausweis Sie benötigen, haben Fragen zur Energieausweispflicht für Nichtwohngebäude oder haben ein anderes Problem, zu welchem Sie eine individuelle Beratung wünschen? Rufen Sie einfach unsere Telefon-Hotline an: zwischen 8 und 18 Uhr werktags werden Sie fachmännisch und kostenlos beraten. Sollten Sie uns einmal nicht erreichen, rufen wir gerne zurück.

 

0341 / 225 40 29 4

info@energieausweis-vorschau.de

Rund um den Energiepass

  • Die Ausstellung des gesetzlich vorgeschriebenen Energiepasses erfolgt bei uns in zehn Schritten: Wie bekomme ich den Energiepass?
  • Der Unterschied des verbrauchsorientierten Energiepass und des bedarfsorientierten Energiepasses ist sehr groß. Welchen Energiepass benötige ich?
  • Online bestellen geht schneller, einfacher und preiswerter, da der erstellte Energiepass nur noch überprüft werden muss. Warum den Energiepass online bestellen?
  • Die EnEV räumt jedem Eigentümer bis zum 30. September 2008 eine Wahlfreiheit zwischen verbrauchsorientiertem und bedarfsorientiertem Energiepass ein. Welchen Energiepass benötige ich?
  • Viele Eigentümer, die ihr Gebäude ab dem 1. Juli 2008 vermieten, verpachten oder verkaufen benötigen einen Energiepass. Wer braucht den Energiepass?
  • Der Energiepass bietet Mietern, Pächtern und Käufern objektive und verlässliche Angaben über den Energiebedarf von Gebäuden. Warum gibt es den Energiepass?
  • Ein fehlender Energiepass wird als Ordnungswidrigkeit belangt. Gleiches gilt für einen fahrlässig oder falsch ausgestellten Pass. Was, wenn ich keinen Energiepass habe?
  • Wir bieten Ihnen den kürzesten Weg um Ihrer Pflicht nachzukommen! Inklusive Vorschau auf die sofort berechneten Kennwerte. Warum bei uns bestellen?
  • Mehrere Heizungssysteme im Energiepass eintragen. Dies ist selten im Internet möglich aber in unserem Formular können mehrere verschiedene Energieträger je Abrechnungszeitraum eingetragen werden.
  • Berechnung des Wärmeschutzniveaus um einen verbrauchsabängigen Energieausweis trotzdem ausstellen lassen zu können.  Kostenlose Berechnung des Wärmeschutzniveaus zum Energieausweis / Energiepass

 

Hier gibt es noch mehr Informationen zum Energiepass / Energieausweis und Energiesparen... u.a. mit aktuellen Hinweisen und Informationen sowie Praxispeispielen zum Energiepass / Energieausweis.