Der rechtskräftige Energiepass für Ihr Haus
Die Begriffe Energiepass und Energieausweis meinen absolut dasselbe.
Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird für das rechtsgültige Gebäude-Zertifikat der Begriff Energieausweis verwendet und beschrieben. Der Begriff Energiepass wird aber umgangssprachlich gleichbedeutend verwendet.
Der Energiepass ist ein vierseitiges Formular, welches die energetische Qualität von Gebäuden bewertet. Das aktuelle GEG unterscheidet Gebäude nach Wohn- und Nichtwohngebäuden. Aber seit der Energie-Einspar-Verordnung von 2014 muss jeder Mieter, Pächter und Käufer von Gebäuden oder Wohnungen schon vor Vertragsabschluss die Möglichkeit haben, den Energiepass einzusehen. Je nach Gebäudeart und Nutzungsart wurde und wird ein unterschiedlicher Energiepass zu einem unterschiedlichen Zeitpunkt Pflicht.
Man unterscheidet zwischen dem bedarfsorientierten Energiepass und dem verbrauchsorientierten Energiepass für Wohngebäude und Nicht- Wohngebäude. Speziell finden Sie zum Thema Energieausweis Haus hier mehr, denn es gibt Unterschiede ob Ein- oder Mehrfamilienhaus oder Ferienhaus. Wichtig, Sie benötigen den Energieausweis beim Hausverkauf.
Die von uns ausgestellten Energiepässe werden persönlich und fachmännisch von einem zertifizierten Energieberater ausgestellt und unterschrieben. Jeder Energiepass ist somit rechtskräftig und 10 Jahre gültig.
Rund um den Energiepass
- Die Ausstellung des gesetzlich vorgeschriebenen Energiepasses erfolgt bei uns in zehn Schritten: Wie bekomme ich den Energiepass?
- Der Unterschied des verbrauchsorientierten Energiepass und des bedarfsorientierten Energiepasses ist sehr groß. Welchen Energiepass benötige ich?
- Online bestellen geht schneller, einfacher und preiswerter, da der erstellte Energiepass nur noch überprüft werden muss. Warum den Energiepass online bestellen?
- Die EnEV räumt jedem Eigentümer bis zum 30. September 2008 eine Wahlfreiheit zwischen verbrauchsorientiertem und bedarfsorientiertem Energiepass ein. Welchen Energiepass benötige ich?
- Viele Eigentümer, die ihr Gebäude ab dem 1. Juli 2008 vermieten, verpachten oder verkaufen benötigen einen Energiepass. Wer braucht den Energiepass?
- Der Energiepass bietet Mietern, Pächtern und Käufern objektive und verlässliche Angaben über den Energiebedarf von Gebäuden. Warum gibt es den Energiepass?
- Ein fehlender Energiepass wird als Ordnungswidrigkeit belangt. Gleiches gilt für einen fahrlässig oder falsch ausgestellten Pass. Was, wenn ich keinen Energiepass habe?
- Wir bieten Ihnen den kürzesten Weg um Ihrer Pflicht nachzukommen! Inklusive Vorschau auf die sofort berechneten Kennwerte. Warum bei uns bestellen?
- Mehrere Heizungssysteme im Energiepass eintragen. Dies ist selten im Internet möglich aber in unserem Formular können mehrere verschiedene Energieträger je Abrechnungszeitraum eingetragen werden.
- Berechnung des Wärmeschutzniveaus um einen verbrauchsabängigen Energieausweis trotzdem ausstellen lassen zu können. Kostenlose Berechnung des Wärmeschutzniveaus zum Energieausweis / Energiepass
Hier gibt es noch mehr Informationen zum Energiepass / Energieausweis und Energiesparen... u.a. mit aktuellen Hinweisen und Informationen sowie Praxispeispielen zum Energiepass / Energieausweis.