Energieausweis für Wohngebäude
Ausnahmen für denkmalgeschützte Wohngebäude, Ferienhäuser und andere
Die Energieausweispflicht gilt grundsätzlich für alle Wohngebäude, mit einigen wichtigen Ausnahmen:
- denkmalgeschützte Wohngebäude sind von der Energieausweispflicht befreit. Darunter zählen ebenfalls Objekte unter Ensembleschutz.
- Wohngebäude, die als Ferienhaus genutzt werden, sind ebenfalls nicht energieausweispflichtig.
- Wohngebäude mit einer Nutzfläche von unter 50qm brauchen ebenfalls keinen Energieausweis
Erfüllt Ihr Wohngebäude eines der genannten Kriterien? Dann benötigen Sie keinen Energieausweis.
Wir bestätigen Ihnen Ihre Befreiung gerne schriftlich - beantragen Sie eine schriftliche Bestätigung vom Experten und legen Sie das Blatt einfach vor, wenn sich jemand nach dem Energieausweis für Ihr Wohngebäude erkundigt.
