Energieausweis für Wohngebäude

Energieausweis Wohngebäude - der richtige Energieausweis für Ihr Wohngebäude

Für Wohngebäude besteht seit 2009 die Pflicht, bei Verkauf oder Vermietung einen Energieausweis vorzulegen. Bei Nichtbeachtung drohen empfindliche Bußgelder von bis zu 15.000 Euro.


Das müssen Sie wissen:

  • Energieausweise gibt es verbrauchs- und bedarfsbasiert. Nicht jeder ist zulässig für jedes Gebäude. Welcher Energieausweis der Richtige für Ihr Wohngebäude ist, können Sie mit unserem Wärmerechner selbst feststellen.
  • Die Energieausweispflicht besteht auch, wenn Sie bspw. untervermieten oder wenn Sie warm (d.h. inklusive einer Nebenkostenpauschale) vermieten.
  • Besitzer von Eigentumswohnungen müssen einen Energieausweis für das gesamte Wohngebäude vorweisen, wenn sie ihre Einheit vermieten oder verkaufen wollen. Einen Energieausweis bspw. nur für eine einzelne Wohnung in einem Mehrfamilienhaus zu erstellen, ist nicht zulässig. Was Sie über die Energieausweis Pflicht wissen müssen
Energieausweis für Wohngebäude

Kosten und Gültigkeit des Energieausweises für Wohngebäude

Die Kosten des Wohngebäude Energieausweises sind abhängig von der Art des Ausweises:

  • verbrauchsbasiert: 69,00€
  • bedarfsbasiert: ab 199,00€


Der ausgestellte Energieausweis ist, unabhängig der Ausweisart, 10 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Wenn an Ihrem Wohngebäude allerdings größere Umbaumaßnahmen durchgeführt werden, wird der alte Energieausweis damit ungültig.

Ausnahmen für denkmalgeschützte Wohngebäude, Ferienhäuser und andere

Die Energieausweispflicht gilt grundsätzlich für alle Wohngebäude, mit einigen wichtigen Ausnahmen:

  • denkmalgeschützte Wohngebäude sind von der Energieausweispflicht befreit. Darunter zählen ebenfalls Objekte unter Ensembleschutz.
  • Wohngebäude, die als Ferienhaus genutzt werden, sind ebenfalls nicht energieausweispflichtig.
  • Wohngebäude mit einer Nutzfläche von unter 50qm brauchen ebenfalls keinen Energieausweis

Erfüllt Ihr Wohngebäude eines der genannten Kriterien? Dann benötigen Sie keinen Energieausweis.

Wir bestätigen Ihnen Ihre Befreiung gerne schriftlich - beantragen Sie eine schriftliche Bestätigung vom Experten und legen Sie das Blatt einfach vor, wenn sich jemand nach dem Energieausweis für Ihr Wohngebäude erkundigt.