Energieausweis für Wohnungen, Mietwohnungen und Eigentumswohnungen

zum Bestellformular verbrauchsbasierter Energieausweis für Wohngebäude


Beim Verkauf oder der Vermietung einer Wohnung muss seit 1. Mai 2015 auch immer ein Energieausweis vorgelegt werden. Dieser ist allerdings nicht für die Wohnung auszustellen, sondern bezieht sich immer auf das gesamte Haus (bzw. bei Mischgebäuden auf den gesamten Wohnanteil).

 

Problematik und Notwendigkeit:

Der Energieausweis bezieht sich aber auf das gesamte Haus. Somit benötigen Sie die Daten zum gesamten Objekt, welche wir für Sie besorgen können. Durch gezielte Anfragen beim Netzbetreiber ist es oft möglich die Verbrauchsdaten des gesamten Wohnhauses zu ermitteln, alle anderen Daten lassen sich vielleicht herleiten oder erhalten Sie bei der Hausverwaltung.
Die Notwendigkeit ist klar geregelt, bei Verkauf oder Neuvermietung einer Eigentumswohnung ist der Energieausweis zwingend und sofort notwendig! Ausnahmen gibt es im Falle einer Befreiung.

Wann ist der Energieausweis beim Wohnungsverkauf oder -vermietung vorzulegen?

Die Ausweispflicht besteht ab der ersten Besichtigung. Bei dieser muss der Ausweis unaufgefordert vorgelegt oder gut einsehbar ausgehangen werden. Unverzüglich nach Unterzeichnung des Kauf – oder Mietvertrages der Wohnung hat der Verkäufer/Vermieter dem neuen Eigentümer/Mieter zudem eine Kopie des Energieausweises zu übergeben.

Welchen Energieausweis benötigt meine Wohnung?

Energieausweises können entweder nach Bedarf oder nach Verbrauch angefertigt werden.

Energieausweis für eine Wohnung, Mietwohnung oder Eigentumswohnung – nach Bedarf

Ein sogenannter bedarfsbasierter Energieausweis ist immer zulässig, unabhängig vom Alter, Größe oder energetischem Zustand des Gebäudes.

Einen solchen Energieausweis für Ihre Wohnung (bzw. das Gebäude mit Ihrer Mietwohnung oder Eigentumswohnung) können Sie auf vier Arten bekommen:

  • ab 199,00€ über unser Onlineformular: Machen Sie in unserem Onlineformular alle notwendigen Angaben zum Gebäude. Sie haben die Möglichkeit, den Ausweis mit 48h-Service zu bestellen, d.h. Sie erhalten den rechtskräftigen Energieausweis bereits binnen 2 Werktagen als PDF.
  • ab 249,00€ über unser PDF Formular: Drucken Sie unser Bestellformular aus und machen Sie alle notwendigen Angaben. Anschließend lassen Sie uns das Dokument per Brief, Fax oder als E-Mail-Anhang zukommen.
  • nach Angebot anhand von Bauunterlagen: Senden Sie uns über unser Kontaktformular Ihre Bauunterlagen zu, und wir machen Ihnen ein Angebot zur Erstellung des Energieausweises
  • nach Angebot mit Vor-Ort-Besuch: nehmen Sie über unser Kontaktformular oder telefonisch Kontakt mit uns auf und wir machen Ihnen ein Angebot zur Erstellung des Energieausweises

Energieausweis für eine Wohnung, Mietwohnung oder Eigentumswohnung – nach Verbrauch


Ein verbrauchsbasierter Energieausweis ist nur dann zulässig, wenn das Gebäude, in dem sich Ihre Wohnung befindet, wenigstens eines der folgenden Kriterien erfüllt:
- Das Haus verfügt über 5 oder mehr Wohnungen oder
- Der Bauantrag wurde nach dem 1. November 1977 eingereicht oder
- Das Gebäude erfüllt die Kriterien der Wärmeschutzverordnung von 1977. Dies können Sie hier testen.

Einen verbrauchsbasierten Energieausweis für Ihre Wohnung erhalten Sie:

verbrauchsabasierter Energieausweis für Wohngebäude
  • für 69,00€ über unser Online-Formular: Machen Sie in unserem Onlineformular alle notwendigen Angaben zum gesamten Gebäude. Sie haben die Möglichkeit, den Ausweis mit 24h-Service zu bestellen, d.h. Sie erhalten den rechtskräftigen Energieausweis bereits am nächsten Werktag als PDF.
  • für 99,00€ über unser PDF-Formular: Drucken Sie unser Bestellformular aus und machen Sie alle notwendigen Angaben. Anschließend lassen Sie uns das Dokument per Brief, Fax oder als E-Mail-Anhang zukommen.

Noch Fragen?

Rufen Sie uns einfach an unter 0341 / 225 40 293 oder stellen Sie Ihre Frage per Mail an: info@energieausweis-vorschau.de